Anklage gegen FUBUS Hintermänner

Aktien Fonds Anlegerschutz
10.07.2015209 Mal gelesen
Die Staatsanwaltschaft Dreden hat Anklage gegen die Hintermänner der FUBUS-Gruppe um Jörg Biehl erhoben. Welche Konsequenzen sich hieraus für Anleger ergeben, zeigt der vorliegende Beitrag.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen Jörg Biehl und fünf weitere Hintermänner der inzwischen insolventen Future Business KGaA (kurz "FUBUS") Anklage vor dem LG Dresden wegen gewerbsmäßiger Betrug im besonders schweren Fall sowie Kapitalanlagebetrug erhoben, wie der gemeinsame Vertreter der Anleger im Insolvenzverfahren heute berichtete. Vorangegangen waren ca. 3 Jahre Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Das Verfahren vor dem LG Dresden trägt das Az.: 100 Js 7387/12.

 Sollte eine Verurteilung der Angeklagten erfolgen, so könnten Anleger vereinfacht Schadensersatzansprüche gegen die Angeklagten nach § 823 Abs.2 BGB geltend machen. Gleichwohl dürfte dies kaum erfolgsversprechend sein, da die Angeklagten kaum über ausreichendes Vermögen verfügen dürften um die Ansprüche der Anleger zu befriedigen. Der Hauptangeklagte, Jörg Biehl, hat daher auch bereits selbst Insolvenz angemeldet.

Für Anleger dürfte die Anklageerhebung daher nur einen schwachen Trost bieten. Sie müssen weiterhin damit rechnen, dass ein Großteil Ihres ersparten Geldes weg ist und nur ein geringer Teil im Rahmen der Insolvenz zurückgezahlt wird. Die Frage bleibt daher, ob nicht auch der persönliche Berater für den Schaden der Anleger aufkommen muss. Dies hängt maßgeblich davon ab, wie er gegenüber den Anlegern aufgetreten ist, insbesondere ob dies im eigenen Namen oder im Namen der Infinus AG erfolgte.

Betroffenen ist daher nach wie vor zu empfehlen, unverzüglich einen im Bankrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung von Ansprüchen zu beauftragen. Dies gilt gerade vor dem Hintergrund, dass stets auch eine Verjährung von Ansprüchen droht und daher unverzügliches Handeln empfehlenswert ist.