GLOR Music Production II GmbH & Co. KG, Anlageberaterin zum Schadensersatzzahlung in Höhe von € 30.000,00 verurteilt. Oberlandesgericht München – Zivilsenate Augsburg – bestätigen Verurteilung und weisen die Berufung der Anlageberaterin zurück.

GLOR Music Production II GmbH & Co. KG, Anlageberaterin zum Schadensersatzzahlung in Höhe von € 30.000,00 verurteilt. Oberlandesgericht München – Zivilsenate Augsburg – bestätigen Verurteilung und weisen die Berufung der Anlageberaterin zurück.
23.02.2015148 Mal gelesen
München, den 23.02.2015 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin und Standort Zürich bereits meldete, hat das Landgericht Augsburg mit Urteil vom 10.07.2014 entschieden, dass eine Anlageberaterin einem Anleger der GLOR Music Production II GmbH & Co. KG einen Betrag in Höhe von € 30.000,00 Zug-um-Zug gegen Übertragung der Rechte aus der Beteiligung schuldet. Dieses Urteil wurde jetzt vom Oberlandesgericht München bestätigt. Die von der Anlageberaterin gegen das Urteil eingelegte Berufung wurde zurückgewiesen.

In dem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte betreuten Verfahren trug der Kläger, der aus abgetretenem Recht seines Bruders gegen die Anlageberaterin vorging, vor, dass die Anlageberaterin seinen Bruder im Zusammenhang mit der Beteiligung an der GLOR Music Production II GmbH & Co. KG fehlerhaft beraten habe. 

So habe die Anlageberaterin beispielsweise zugesichert, dass monatliche Ausschüttungen bei der streitgegenständlichen Beteiligung garantiert seien. Demgegenüber hat der Anleger jedoch seit März 2012 keinerlei Ausschüttungen mehr aus dem Fonds erhalten. 

"Nach einer Beweisaufnahme über den Inhalt und den Ablauf des Beratungsgespräches stand für das Landgericht Augsburg fest, dass die Beklagte ihre Pflichten aus dem Anlageberatungsvertrag verletzt hat", erklärt Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Das Landgericht Augsburg verurteilte die Anlageberaterin deshalb folgerichtig zum Ersatz des insgesamt entstandenen Schadens.

Gegen das Urteil ging die Anlageberaterin in Berufung. Das Oberlandesgericht München bestätigte jedoch nunmehr die Entscheidung des Landgerichts und wies die Berufung der Beraterin zurück.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes zeigt, dass Anleger der GLOR Music Production II GmbH & Co. KG, die sich im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung falsch beraten fühlen, eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit der Prüfung ihres Sachverhaltes beauftragen sollten.

  

Rechtsanwalt Steffen Liebl

Partner

CLLB Rechtsanwälte

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