Sunrise Energy erfüllt Zahlungsverpflichtungen nicht oder nur eingeschränkt / Landgericht Berlin verurteilt Sunrise Energy auf Zahlung / CLLB Rechtsanwälte reichen weitere Klagen ein

Aktien Fonds Anlegerschutz
26.01.2015396 Mal gelesen
München, 22.01.2014. Das Unternehmen Sunrise Energy schloss im Jahr 2007 Kaufverträge mit Anlegern der Debi Select ab. Diese veräußerten ihre Rechte an der Debi Select noch vor Bekanntwerden der finanziellen Schieflage der Debi Select Gruppe an die Sunrise Energy. Der erheblich über dem Anlagebetrag liegende Kaufpreis sollte dabei in Raten verteilt über mehrere Jahre gezahlt werden. Nachdem offensichtlich wurde, dass das Kapital der Debi Select Funds durch riskante Beteiligungen verloren war, stellte die Sunrise Energy teilweise die Ratenzahlungen ein und kündigte an, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern.

CLLB reichte daraufhin im Jahr 2013 für einen Anleger Klage vor dem Landgericht Berlin ein. Das Landgericht gab der Klage statt und verurteilte die Sunrise Energy zur vertragsgemäßen Zahlung.

 

CLLB Rechtsanwälte forderte daher die Sunrise Energy in der Folgezeit zur Zahlung der vertraglich geschuldeten Beiträge an weitere, von CLLB Rechtsanwälte vertretene Mandanten auf.

 

"Nachdem die Gesellschaft hierauf keine Reaktion zeigte, reichten wir für unsere Mandanten Ende letzten Jahres weitere Klagen gegen die Sunrise Energy ein", so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich. "Da wir bereits einmal vor dem Landgericht Berlin obsiegt haben und davon ausgehen, dass dieses Urteil vom Oberlandesgericht nun bestätigt wird, sind wir zuversichtlich, dass das Landgericht Berlin auch bei den weiteren Verfahren bei seiner Linie bleibt und die Sunrise Energy verurteilen wird."

 

Rechtsanwalt Luber rät daher betroffenen Vertragspartnern der Sunrise Energy, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.