MPC Opportunity Amerika 2 – Welche Rechte haben Anleger, wenn sie Zweifel an ihrer Kapitalanlage haben?

MPC Opportunity Amerika 2 – Welche Rechte haben Anleger, wenn sie Zweifel an ihrer Kapitalanlage haben?
24.11.2014532 Mal gelesen
Geschlossenen Fonds wie der Immobilienfonds MPC Opportunity Amerika 2 sind nicht nur reine Sachwertinvestition, sondern unternehmerische Beteiligungen. Welche rechtlichen Optionen stehen Anlegern offen, wenn sie mittlerweile bezweifeln, in die „richtige“ Kapitalanlage investiert zu haben.

Eine Immobilieninvestition im Land der unbegrenzten Möglichkeiten verheißt Chancen. Doch nicht jeder Immobilieninvestition ist eine reine Sachwertanlage. So handelt es sich bei dem MPC-Fonds Opportunity Amerika 2 nicht um eine geschlossene Beteiligung, die selbst Immobilien hält, sondern um einen Dachfonds, der in andere Immobilienfonds investiert. Doch ungeachtet, wie der Fonds investiert, handelt es sich bei der Zweite MPC Sachwert Rendite-Fonds Opportunity Amerika GmbH & Co. KG um eine unternehmerische Beteiligung.

 

Diese Eigenschaft eines geschlossenen Fonds waren nicht jedem Anleger vor dem Beitritt bewusst - insbesondere bei Bankkunden, die sich an dem Fonds aufgrund einer Empfehlung des Anlageberaters beteiligten, zeigte sich dieses Defizit bei der Beratung von Anlegern des Fonds MPC Opportunity Amerika 2 durch Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen. Wenn einem Anleger trotz einer Anlageberatung diese grundlegende Eigenschaft ihrer Kapitalanlage unbekannt blieb, dann stellt sich die Frage, ob die Beratung ordnungsgemäß ablief.

 

Denn im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung müssen bestimmte Anforderungen von den Sparkassen- oder Bankberatern oder auch freien Anlageberatern erfüllt werden. Zunächst muss eine Kapitalanlage zu den Wünschen des Anlegers "passen". Wenn ein Anleger eine sichere Kapitalanlage wünscht, die das Geld erhält, dann ist eine unternehmerische Beteiligung nicht die richtige Wahl. Denn es besteht - wie bei jedem Unternehmen - das Risiko, das Kapital teilweise oder vollständig zu verlieren. In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über Eigenschaften und auch die Risiken der vorgeschlagenen Kapitalanlage informieren. Es darf im Rahmen einer Beratung also nicht nur die Vorteile und Chancen eingegangen werden - die Kapitalanlage muss umfassend vorgestellt werden. Wurde gegen eine dieser Beratungs- bzw. Hinweispflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung.

 

Wenn Anleger des MPC Opportunity Amerika 2 Zweifel haben, ob sie seinerzeit ordnungsgemäß beraten wurden, sollte sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Es kann dann ausgelotet werden, ob das Anlageberatungsgespräch fehlerbehaftet war oder nicht und ob ggf. Schadensersatzansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können.

 

Mehr Informationen zu Immobilienfonds des Fondsanbieters MPC befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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