GarantieHebelPlan '08 – CLLB Rechtsanwälte reichen weitere Klage gegen Anlageberater ein

Aktien Fonds Anlegerschutz
13.11.2014603 Mal gelesen
München, 12.11.2014 – Wie die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, gehen weitere Anleger der GarantieHebelPlan´08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG gegen Berater vor, die Ihnen den Erwerb dieser Beteiligung empfohlen haben.

Bei der GarantieHebelPlan´08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG handelt es sich um eine Fondsgesellschaft in Form einer KG, an der sich Privatpersonen als Anleger über eine Treuhänderin beteiligen konnten. Geschäftsgegenstand sollte nach Angaben der Gesellschaft die Investition in Kapitalanlagen, insbesondere in britische bzw. fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen sowie Investmentfonds sein. Nach Aussage des Emissionsprospekts sollten überdurchschnittliche Erträge durch die Investition von Eigenkapital zzgl. Fremdkapital (Hebelgeschäft) realisiert werden, wobei die Hebelung durch Fremdkapital bis zu 300 % des Eigenkapitals betragen konnte.

Nach Auskunft der Edelweiss Management GmbH, die zwischenzeitlich die Verwaltung der Beteiligung übernommen haben, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch nicht nachvollzogen werden, was tatsächlich mit den Geldern der Anleger in den letzten Jahren geschehen ist. Denn anscheinend hat die S&K Gruppe in 2012 die CIS Deutschland AG erworben und dadurch offensichtlich Zugriff auf das Vermögen der GarantieHebelPlan Fonds erhalten. Nach Presseberichten stehen die inzwischen inhaftierten Manager Marc Christian Schraut und Daniel Fritsch im Zusammenhang mit den verschwundenen Geldern der Anlage.

Weiterhin deuten auch die Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft mit Blick auf Herrn Daniel Shahin, der die frühere Vertriebsgruppe CARPEDIEM geleitet hat, darauf hin, dass auch er Gelder in einem sechs- bis siebenstelligen Betrag veruntreut haben dürfte, wie vereinzelten Presseberichten zu entnehmen ist.

CLLB Rechtsanwälte vertritt bereits mehrere Anleger, die sowohl gegen die Berater als auch gegen die Gründungs- und Treuhandgesellschaft vorgehen und macht für diese Anleger Schadensersatzansprüche im Klagewege geltend.

Aufgrund der ungewissen wirtschaftlichen Situation wird geschädigten Anlegern empfohlen, sich an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und überprüfen zu lassen, ob sie hinsichtlich der Risiken der Beteiligung an der GarantieHebelPlan´08 korrekt beraten und aufgeklärt wurden.