„Aquila KlimaschutzINVEST GmbH & Co. KG“ und „Aquila WaldINVEST GmbH & Co. KG“ – Kosten der Herausgabe von Gesellschafterdaten

 „Aquila KlimaschutzINVEST GmbH & Co. KG“ und „Aquila WaldINVEST GmbH & Co. KG“ – Kosten der Herausgabe von Gesellschafterdaten
15.08.2014498 Mal gelesen
Die Kosten der Herausgabe der Gesellschafterdaten durch die Treuhänderin an einen Mitgesellschafter der „Aquila KlimaschutzINVEST GmbH & Co. KG“ und „Aquila WaldINVEST GmbH & Co. KG“ sollen der Fondsgesellschaft in Rechnung gestellt werden. Eine Anlegerin wehrt sich dagegen

Die Anwaltskanzlei Georg Schepper, Bielefeld, prüft derzeit für eine Anlegerin Schadensersatzansprüche in Zusammenhang mit den geschlossenen Fonds "Aquila KlimaschutzINVEST GmbH & Co. KG" und "Aquila WaldINVEST GmbH & Co. KG" sowie weitere Ausstiegsszenarien wie bspw. die Möglichkeit des Widerrufs (Stichwort: fehlerhafte Widerrufsbelehrung). Ebenso wurden auch schon Überlegungen angestellt, sich im Vorfeld mit anderen Gesellschaftern zur besseren Wahrnehmung von Gesellschafterrechten zusammen zu tun.

Nunmehr hat ein Gesellschafter die Initiative ergriffen, sich mit seinem Auskunftsbegehren nicht abwimmeln lassen und die Fondsgesellschaft wie auch die Treuhänderin (u.a.) auf Herausgabe verklagt. Nachdem sich die Rspr. hier mittlerweile eindeutig auf die Seite der Gesellschafter geschlagen hat, denen sonst die Möglichkeit verwehrt wird, sich mit anderen Mitgesellschaftern zusammenzutun, haben die Gesellschaften eingesehen, dass sie sich nicht mehr mittels der Verweigerung der Herausgabe vor ihren Anlegern schützen können.

Der von Rechtsanwalt Georg Schepper vertretenen Anlegerin wurde dies mit Schreiben v. 12.08.2014 für beide Gesellschaften kundgetan.

Sie empfindet es dabei als heuchlerisch, die nunmehr "freiwillige" Herausgabe damit zu begründen, man hätte so der Fondsbeteiligung weitere Kosten erspraren wollen. Das hätte man in Kenntnis der einschlägigen Rspr. auch vorher schon tun können.

Sie wehrt sich aber auch dagegen, dass die damit verbundenen Aufwendungen der Fondsgeschäftsführung oder der Treuhänderin ihrer Fondsgesellschaft in Rechnung gestellt werden sollen. Die Kosten für eine Einsichtsnahme zum Zwecke der Erlangung der Daten der Mitgesellschafter sind, und es gibt auch ein Urteil dazu, vom Gesellschafter zu tragen.

Das Schreiben kann in anonymisierter Form auf der Website www.kanzlei-schepper.de unter der Rubrik "Aktuelle Fälle" heruntergeladen werden.