Kostenlose Vorprüfung zur Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung

Kostenlose Vorprüfung zur Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung
28.05.2014476 Mal gelesen
Prüfen Sie, ob Ihre Lebensversicherung auch widerrufen werden kann. Wir bieten Ihnen eine Checkliste und die kostenlose Vorprüfung Ihres Versicherungsvertrages an.

Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 7. Mai 2005 ist klar, dass eine riesige Anzahl von Lebensversicherungsverträgen noch heute widerrufen werden können. Grund dafür sind massenhaft verwendete falsche Widerrufsbelehrungen. 

Bereits im Dezember 2013 hatte der Europäische Gerichtshof eine Entscheidung dazu gefällt, die jetzt vom BGH für einen konkreten Fall bestätigt wurde. Damit besteht für nun eine große Chance für Verbraucher, die in den Jahren 1994 bis 2007 einen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag abgeschlossen haben, das gesamte eingezahlte Kapital sowie eine gute Verzinsung zu erhalten. 

Im Gegensatz zur Kündigung, die meist lediglich zur Erstattung eines sehr geringen Rückkaufswerts führt, erhalten Sie nach Ausübung des Widerrufsrechts die Summe aller einbezahlter Beiträge sowie eine Verzinsung derselben. Lediglich der Risikoanteil der Versicherung darf laut BGH abgezogen werden, jedoch keine Provisionen oder sonstige Kosten.

Auf unserem Informationsportal www.lebensversicherung-rückabwicklung.de finden Sie

  • weitere wichtige Informationen zum Thema Rückabwicklung
  • Berechnungsbeispiele und Online-Rechner zur Frage, ob Ihre Lebensversicherung rentabel ist
  • Eine Checkliste und Antrag für unsere kostenlose Vorprüfung zum Download
  • Links zu weiterführenden Artikeln über die aktuelle Berichterstattung zu diesem Thema

Für Fragen zum Thema Widerrufsrecht, Ausübung des Widerrufs, Rückabwicklung von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung. Ansprechpartner für Sie sind

RA Alexander Meyer und RA Adam Cofala