FlexLife Capital AG

Aktien Fonds Anlegerschutz
10.03.2014223 Mal gelesen
Aussetzung der Ratenzahlungen nicht durch Maßnahmen der BaFin veranlasst

München, 10.03.2014 - Wie die Rechtsanwaltskanzlei CLLB bereits mit Pressemitteilung vom 25.02.2014 gemeldet hat, hat die FlexLife Capital AG die monatlichen Ratenzahlungen seit Mai 2013 ausgesetzt. Mit Rundschreiben an die Kunden hat die Gesellschaft mitgeteilt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) aufsichtsrechtliche Maßnahmen eingeleitet habe und die FlexLife Capital AG deshalb bis zur Klärung der Angelegenheit die laufenden Kaufpreisauszahlungen vorübergehend aussetzen müsse. Die FlexLife AG erweckt damit den Eindruck, die Aussetzung der Zahlungen sei durch die BaFin veranlasst.

 

Die BaFin hat hierzu mit Pressemitteilung Stellung genommen und klargestellt, dass sie zwar mit Bescheid vom 11.06.2013 das Einlagengeschäft untersagt sowie die unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betriebenen Geschäfts aufgegeben habe. Nach Aussage der BaFin ist der Bescheid jedoch nicht bestandkräftig. Auch habe sie die sofortige Vollziehbarkeit aus Rechtsgründen ausgesetzt. Demnach begründen die gegenwärtigen Maßnahmen der BaFin nach deren Auffassung keine Aussetzung der monatlichen Zahlungen.

 

Der Schwerpunkt des Geschäftsmodells der FlexLife Capital AG liegt im Ankauf von Lebensversicherungen, wobei der Kaufpreis in aller Regel entweder mit einem Einmalbetrag nach sieben Jahren ausgezahlt wird, die Auszahlung in monatlichen Raten über zehn Jahre erfolgt oder eine Mischform zwischen monatlichen Raten und der Sofortzahlung eines Teilbetrags gewählt werden kann. Insbesondere das Geschäftsmodell des Ankaufs von Lebensversicherungen gegen ratierliche Auszahlung des Kaufpreises über mehrere Jahre ist in den letzten Jahren vermehrt auch bei anderen Lebensversicherungshändlern ins Visier der BaFin geraten. Denn hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung zur Überlassung von Geld auf Zeit und damit um die Annahme rückzahlbarer Gelder. Derartige Geschäftsmodelle stellen für gewöhnlich Einlagengeschäfte dar, die nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtig sind. Da die FlexLife Capital AG anscheinend nicht über eine derartige Erlaubnis verfügt, besteht die Gefahr, dass der Geschäftsbetrieb durch die BaFin untersagt wird. Dies kann für sämtliche Kunden der FlexLife Capital AG, die ihre Lebensversicherung gegen Auszahlung monatlicher Raten an diese verkauft haben, zu einem Totalausfallrisiko führen.

 

Betroffene Kunden rät CLLB Rechtsanwälte daher, ihre Kaufverträge über die Lebensversicherungen von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.

 

Pressekontakt: Rechtsanwältin Aylin Pratsch, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Tel.: 089-552 999 50, Fax.: 089-552 999 90, Mail: kanzlei@cllb.de web: http://www.cllb.de