Rechtsschutz bei Rückabwicklung einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung

Rechtsschutz bei Rückabwicklung einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung
24.01.2014595 Mal gelesen
Nach dem EuGH-Urteil vom Dezember 2013 können viele Lebensversicherungen aus der Zeit von 1995 bis 2007 rückabgewickelt werden. Die Versicherer verweigern dies regelmäßig, so dass ein Rechtsanwalt beauftragt werden muss. Die Rechtsschutzversicherung muss hierfür regelmäßig zahlen.

Seit Dezember 2013 ist klar, dass viele Kunden von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen aus der Zeit 1995 bis 2007 ihre Verträge bis heute noch widerrufen können (siehe dazu unseren ausführlichen Artikel "Rückabwicklung von Lebensversicherungen nach dem EuGH-Urteil - Der Rückkaufswert ist nicht genug!").

Wer festgestellt hat, dass er einen Vertrag aus diesem Zeitraum hat und diesen - nach Abwägung aller wirtschaftlichen Gesichtspunkte - rückabwickeln will, der stellt sich die Frage, wer die Kosten einer Rechtsberatung bzw. eines Verfahrens trägt. 

Dazu gibt es seit April 2013 eine für die Kunden sehr erfreuliche Antwort des Bundesgerichtshofs:

Grundsätzlich muss die Rechtsschutzversicherung für den Streit über die Rückabwicklung Kostendeckung erteilen! Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Rechtsschutzversicherung lange nach den Lebens- oder Rentenversicherungsverträgen abgeschlossen worden ist.

Der Rechtsschutzfall tritt nämlich nicht mit Abschluss des Vertrages oder der fehlerhaften Widerrufsbelehrung ein, sondern erst nach Ausübung des Widerrufsrechts.

Einzelheiten dazu erfahren Sie in unserem ausführlichen Artikel dazu: "Rechtsschutzdeckung bei Rückabwicklung einer Lebensversicherung"

Ansprechpartner für das Thema "Rückabwicklung von Lebensversicherung" ist unser Spezialist Rechtsanwalt Adam Cofala

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Informieren Sie sich zum Schwerpunktthema: Rückabwicklung von Lebensversicherungen auf unserer Informationsseite: www.lebensversicherung-rückabwicklung.de 

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