PROKON Genussrechte: Mögliche Kehrtwende bei angekündigter Planinsolvenz

PROKON Genussrechte: Mögliche Kehrtwende bei angekündigter Planinsolvenz
18.01.2014390 Mal gelesen
PROKON deutet an, dass ein Insolvenzantrag möglicherweise abgelehnt wird. Dabei schien die Planinsolvenz unausweislich, wenn nicht genug Genussrechtekapital im Unternehmen bleibt.

PROKON-Anleger sollten bis zum 20. Januar erklären, ob sie ihre Genussrechte halten oder kündigen werden. Wenn nicht mindestens 95 Prozent des Genussrechtekapitals im Unternehmen blieben, sei eine Planinsolvenz unvermeidlich, hieß es in einem Schreiben an die Anleger. Nun, kurz vor Ende der Frist, deutet PROKON auf seiner Homepage eine mögliche Kehrtwende an. Eventuell würde ein Insolvenzantrag abgelehnt.

Der Insolvenzantrag könnte dann abgelehnt werden, wenn die gekündigten Genussrechte im Insolvenzverfahren nicht als fällige Forderungen zu bewerten wären, heißt es auf der Unternehmensseite. "Ob also am 20. Januar, tatsächlich eine Entscheidung fällt, ob Insolvenzantrag gestellt wird, scheint fraglich. Nach dem derzeitigen Stand wäre die Planinsolvenz ja unvermeidlich gewesen, da bis zum 17. Januar Anleger schon Genussrechte in Höhe von mehr als 200 Millionen Euro gekündigt haben", sagt Rechtsanwalt Georg Schepper aus Bielefeld.

Fakt ist aber, dass PROKON derzeit keinerlei Rückzahlungen oder Zinszahlungen leisten kann. Auch dies teilt das Unternehmen mit. Für die Anleger bleibt die Situation also weiter mehr als unübersichtlich. Ob PROKON in dem Schreiben vom 10. Januar nur eine Drohkulisse aufgebaut hat, um weitere Kündigungen zu verhindern, ist Spekulation. Auf jeden Fall hat sich der Ton des Unternehmens gegenüber den Anlegern spürbar verändert. Es entschuldigt sich, falls es die Anleger mit dem Schreiben unter Druck gesetzt haben sollte und äußert sogar Verständnis für die Anleger, die ihre Genussrechte kündigen, weil sie ihr Geld retten wollen.

"Die Anleger sollten sich aber weder von Drohkulissen noch von Entschuldigungen beeindrucken lassen. Die Lage bei PROKON bleibt in jedem Fall schwierig und die Anleger können Geld verlieren. Nicht umsonst haben Verbraucherschützer schon länger vor den Genussrechten gewarnt. Daher sollten sie sich anwaltlich beraten und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Es kommen immer noch Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung oder Prospektfehlern in Betracht", erklärt Schepper.

Mehr Informationen:: www.kanzlei-schepper.de

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