FS Financial Service Deutschland GmbH – Rechtsanwälte prüfen Ansprüche auf Schadensersatz

FS Financial Service Deutschland GmbH – Rechtsanwälte prüfen Ansprüche auf Schadensersatz
08.10.2013472 Mal gelesen
Die FS Financial Service Deutschland GmbH empfahl Anlegern die Aktie Kennedy Capital Corp. (WKN A1JA8G). Nun hat ihr die BaFin die Beratung bzw. Vermittlung untersagt. Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, prüft derzeit Ansprüche auf Schadensersatz.

FS Financial Service Deutschland GmbH nennt sich ein Unternehmen, das mittels Kaltakquise (sog. Cold Calling) zahlreichen Anlegern Aktien der Kennedy Capital Corp. (WKN A1JA8G, ISIN: VGG7730141139) empfohlen hat. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnte bereits Ende August 2013 vor telefonischen Kaufempfehlungen der Aktie Kennedy Capital Corp. und hat der FS Financial Service Deutschland GmbH mit Bescheid vom 26.07.2013 die rechtswidrige Anlagevermittlung und Anlageberatung untersagt.

Nach Erkenntnissen der Anwälte der Kanzlei SLB Kloepper Rechtsanwälte riefen Mitarbeiter von FS Financial Service Deutschland GmbH eigeninitiativ Privatpersonen an und empfahlen diesen den Kauf von billigen Wertpapieren (sog. Pennystocks). Dabei wurden die Anleger u.a. nicht darüber aufgeklärt, dass das Handelssegment der Frankfurter Wertpapierbörse, auf dem die Aktien der Kennedy Capital Corp. gelistet waren (First Quotation Board), zum 15.12.2012 geschlossen werden würde. Seit diesem Zeitpunkt sind die Aktien kaum noch handelbar.

Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, prüft derzeit Schadensersatzansprüche gegen die FS Financial Service Deutschland GmbH bzw. deren Geschäftsführer und Berater.

Kontakt:

Dr. Louis Rönsberg | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Tel: 089 - 51 24 27 0

Email: info@slb-law.de