Juragent – CLLB Rechtsanwälte vollstreckt Garantieausschüttungen erfolgreich

Aktien Fonds Anlegerschutz
04.09.2013241 Mal gelesen
CLLB Rechtsanwälte vollstreckt für die von ihr vertreten Anleger ausstehende Garantieausschüttungsansprüche nebst Gerichts- und Anwaltskosten erfolgreich gegen 4Lif GmbH & Co. KG (vormals PKF IV)

München, Berlin, den 04.09.2013

 

Seit dem Urteil des Kammergerichts Berlin vom 11.11.2010 dürfte nunmehr auch die letzte gerichtliche Hürde für die Anleger des PKF IV (jetzt 4Lif GmbH & Co, Prozesskostenfonds KG) genommen worden sein, um die ihnen zustehenden Ansprüche auf Zahlung der ausstehenden Garantieausschüttungen für die Jahre 2008, 2009 und 2010 gerichtlich durchzusetzen.

 

Nunmehr konnten die ersten titulierten Ansprüche auf Auszahlung der ausstehenden Garantieausschüttungen auch erfolgreich vollstreckt werden. Die Anleger haben Ihre Gelder bereits erhalten, erklärt CLLB.

 

Da die Garantieansprüche für das Jahr 2008 im Mai 2009 fällig waren, drohen die Ansprüche zum 31.12.2013 zu verjähren, erklärt die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger des PKF IV vertritt.

 

Die in den letzten Monaten eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zeigten nunmehr Erfolg. Nach Beauftragung des Gerichtsvollziehers konnten für alle von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit der Vollstreckung beauftragten Anleger des PKF IV die ausstehenden Ansprüche auf Zahlung der jährlichen Garantieausschüttung vollständig vollstreckt werden.

 

Von Seiten der 4Lif wurden zudem auch die den Anlegern für die Durchsetzung ihrer Ansprüche entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten in voller Höhe bezahlt.

 

Mit einer Vielzahl von Urteilen haben sowohl das Amtsgericht Berlin Charlottenburg , das Landgericht Berlin und auch das Kammergericht Berlin die 4Lif GmbH & Co. KG zur Zahlung der ausstehenden Garantieausschüttungen an die von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger verurteilt.

 

Anleger, die ihre Beteiligung am PKF IV (4Lif) nicht an die Juraswiss S.A. abgetreten haben, sollten daher prüfen, ob ihnen noch weitere Ansprüche auf Zahlung der ausstehenden Garantieausschüttungen für die Jahre 2008, 2009 und 2010 zustehen.

 

In der Regel werden die Kosten eines solchen Verfahrens von den Rechtsschutzversicherungen übernommen.