Solar Millennium AG: CLLB Rechtsanwälte informieren über Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth

Aktien Fonds Anlegerschutz
12.08.2013308 Mal gelesen
München, 12. August 2013 – Die Solar Millennium AG, nach Eigendarstellung ein global tätiges Unternehmen im Bereich erneuerbarer Energien mit dem Schwerpunkt auf Solarkraftwerken, stellte am 21. November 2011 wegen Zahlungsunfähigkeit Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Fürth. Mit Beschluss des Amtsgerichts Fürth vom 28. Februar 2012 wurde das Verfahren eröffnet (Aktenzeichen: IN 948/11), zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Volker Böhm bestellt.

Mit Urteil vom 25.07.2013 wurden nun zwei Vorstandsmitglieder der Solar Millennium AG und das Vertriebsunternehmen Solar Millennium Invest AG zu Schadensersatz verurteilt. Geklagt hatten Anleger der Solar Millennium AG-Anleihen Nr. 7 und 8. Die 6. Kammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth sah eine Haftung der zwei Vorstandsmitglieder der Solar Millennium AG unter dem Gesichtspunkt der Prospekthaftung im engeren Sinn und der Solar Millennium Invest AG unter dem Gesichtspunkt der Prospekthaftung im weiteren Sinn als begründet. Demnach sind die Emissionsprospekte der beiden Anleihen fehlerhaft, weil sie kein zutreffendes Urteil über die Emittentin und die Anleihe vermitteln. So wird nach Ansicht der 6. Kammer nicht deutlich genug darüber informiert, dass eine Refinanzierung von Anleihegeldern nur durch die Ausgabe neuer Anleihegelder bewerkstelligt werden kann. Auch wird das "Risiko, welches sich aus einer Zusammenschau der bisherigen Geschäftstätigkeit der Solar Millennium AG, ihres damaligen Geschäftsschwerpunkts, der Struktur der Verbindlichkeiten und der ungewissen Zukunftsperspektiven ergab, . nicht mit der gebotenen Klarheit und Vollständigkeit zum Ausdruck" gebracht.

 

"Dies zeigt, dass die Anleger der Solar Millennium Anleihe alles andere als chancenlos sind", so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Hamburg und Zürich. "Allerdings ist zu beachten, dass hinsichtlich der Inhaftungnahme der beiden Vorstände die "kurze" Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt, sodass hier im Einzelfall Eile geboten sein kann. Für das Vorgehen gegen die Solar Millennium Invest AG gilt dies hingegen nach Ansicht des Landgerichts Nürnberg-Fürth nicht, sodass auch Anleger, bei denen die 3-Jahres-Frist bereits abgelaufen ist, Ansprüche geltend machen können. "

 

Rechtsanwalt Luber rät daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.