Hauptversammlung der PartnerFondsAG - erneut keine Transparenz für Anleger

Hauptversammlung der PartnerFondsAG - erneut keine Transparenz für Anleger
09.08.2013500 Mal gelesen
Die PartnerFonds AG hielt am 31.07.2013 ihre Hauptversammlung ab. Sollten die Ergebnisse der Hauptversammlung Bestand haben, besteht Anlass zur Sorge. Mit dem Antrag auf Sonderprüfung besteht die Möglichkeit, eine neutrale Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Sonderprüfer ...

München, den 01.08.2013 - Die PartnerFonds AG hielt gestern ihre Hauptversammlung für 2013 ab. Dort wurde bis in die späten Abendstunden heftig diskutiert. Sollten die Ergebnisse der Hauptversammlung Bestand haben, besteht Anlass zur Sorge: die nach unserem Eindruck durch Zusammenwirken des Treuhandaktionärs mit der PartnerFonds AG getroffenen Beschlüsse verwässern die Aktien der bisherigen Anleger, ein neuer Investor kann einsteigen und wesentliche Mitbestimmungsrechte wahrnehmen. Von Transparenz hinsichtlich der Zahlungen der AG an mit ihrem bisherigen Vorstand bzw. Aufsichtsrat verbundenen Personen und Gesellschaften ist auch weiterhin nichts erkennbar.

In den langatmigen Berichten des scheidenden Vorstands Dr. Marc Henning Diekmann und des neuen PartnerFonds Vorstandes Herrn Schöpker erfuhren die anwesenden Aktionäre erstmals, dass die PartnerFonds AG bereits im Juli, also kurz vor dem Ausscheiden des Vorstands Dr. Marc Henning Diekmann dessen Dienstleistungsunternehmen der CoFonds Gruppe für einen Kaufpreis von ca. 3,35Mio. Euro erworben hat. Dabei wurde versucht den erheblichen Interessenkonflikt des Vorstandes Dr. Marc Henning Diekmann allein mit dem Verweis auf ein Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG über den angeblichen Unternehmenswert vom Tisch zu wischen. Den Aktionären zur Verfügung gestellt, wurde das Gutachten jedoch nicht.
 
PartnerFonds AG Hauptversammlung - Antrag auf Sonderprüfung

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Alice Wotsch, die im Auftrag der Wachsamen Aktionäre des Partnerfonds (WAP) e.V., einem Verein (www.pf-aktionaere.de) von Aktionären der Partnerfonds AG, an der Hauptversammlung teilnahm, gelang es, einen für die WAP gestellten Antrag auf Sonderprüfung geleisteter Zahlungen an den Vorstand Dr. Marc Henning Diekmann bzw. dem Aufsichtsratsvorsitzenden Hans-Dieter Wunderlich verbundenen Unternehmen nach langen Verhandlungen über die Zulässigkeit der Anträge zur Abstimmung zu bringen. Dies war sehr wichtig, da die Aktionäre bislang die Zahlungen an die verbundenen Firmen und deren Höhe nicht transparent nachvollziehen können. Mit dem Antrag auf Sonderprüfung besteht nun die Möglichkeit, eine neutrale Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Sonderprüfer mit der Aufklärung zu beauftragen.
 
Entsprechend der seit Jahren geäußerten Meinung der WAP sind die Zahlungen an die Firmen CoInvest Finanz-Consulting GmbH, CoFonds GmbH, Wunderlich & Partner GmbH, CoInvest Finanz-Holding GmbH und weitere mit den Herren Diekmann und Wunderlich verbundene Firmen intransparent, da diese im Jahresabschluss unter der Sammelposition "sonstige Betriebliche Aufwendungen" verbucht waren ohne näher aufgeschlüsselt zu sein. Diese Sammelposition betrug z.B. für die "PartnerFonds "Kapital für den Mittelstand" Anlage GmbH & Co. KG" für 2011 Euro 11,143 Mio. und für 2012 Euro 3,965 Mio.. Kein Wunder, dass die Aktionäre der PartnerFonds AG gerne wüssten, was mit diesem erheblichen Geldbetrag geschehen ist. Allein die Dienstleistungsunternehmen des Vorstands Dr. Marc Henning Diekmann erhielten nach eigenen Angaben 2012 Vergütungen von rund Euro 2,4 Mio.

Aktionäre PartnerFonds AG

Von den anwesenden Aktionären wurde der Antrag auf Sonderprüfung begrüßt und mit rund 4,6 Mio Stimmen auch befürwortet. Immer mehr Aktionäre sind mit der Entwicklung und der Geschäftsführung der Partnerfonds AG unzufrieden. Obwohl sich die Stimmzahl der kritischen Aktionäre seit der letzten HV mehr als verzehnfachte, konnten sich diese mit ihrem Antrag auf Sonderprüfung gegen die Stimmenmehrheit des Treuhänders nicht durchsetzen, der im Sinne der Geschäftsleitung die Sonderprüfung ablehnte. Die Zahlungen bleiben aus unserer Sicht weiter intransparent und nicht nachvollziehbar. Allerdings ist dies auch eine Chance, da jetzt eine solche Sonderprüfung gerichtlich durchgesetzt werden kann, womit die Sperrposition des Treuhandaktionärs ausgehebelt werden kann. Gibt das Gericht dem Antrag statt, muss die Sonderprüfung durchgeführt werden.

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