Es ist bereits einige Zeit vergangen, seitdem die finanzielle Lage des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 41 MS Frida Schulte so angegriffen war, dass ein Restrukturierungskonzept erforderlich war, um den Schiffsfonds zu retten. Dennoch ist der Schiffsfonds noch nicht in sicheren Gewässern angekommen. Denn die Einnahmensituation des Lloyd Fonds LF 41 MS Frida Schulte ist nach wie vor angespannt. Dies spiegelt sich auch in der aktuellen Leistungsbilanz wider. Dort ist folgendes zu lesen: "Die aktuellen Einnahmen liegen jedoch unterhalb der prospektierten Werte und ebenfalls unter den im Restrukturierungskonzept getroffenen Annahmen."
Daher stellt sich die Frage, wie sich die Einnahmen der Schiffsbeteiligung Lloyd Fonds LF 41 MS Frida Schulte weiterentwickeln werden. Dies ist noch offen. Aber den Anleger droht nicht nur hinsichtlich der Finanzen Ungemach. Denn es liegt ein Unterschiedsbetrag vor, der steuerliche Folgen für die Anleger hat, wenn der Lloyd Fonds LF 42 MS Frida Schulte "beendet" wird. Anleger, die sich angesichts dieser Entwicklung an ihre Anlageberatung zurückbesinnen und sich fragen ob sie damals richtig beraten wurden, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Denn im Fall einer fehlerhaften Anlageberatung stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum.
Welche Anforderungen muss eine Anlageberatung erfüllen?
Ein Beratungsgespräch muss sich an den von höchsten Gerichten entwickelten Anforderungen an eine anleger- und anlagegerechte Beratung messen lassen. Hierfür müssen zuerst die Wünsche und die Ziel geklärt werden, die einen Anleger mit der Kapitalanlage verfolgt. Anhand dieser Vorgaben sollen die Berater eine hierzu passende Kapitalanlage auswählen. (anlegergerechte Beratung).
In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären (anlagegerechte Beratung). Schiffsfonds sind mit Insolvenzrisiken, (Total)Verlustrisiken und den Risiken, die sich aus dem Betrieb eines (Schifffahrts)Unternehmen ergeben, behaftet. Dass solche Risiken nicht nur graue Theorie sind, mussten die Anleger des Lloyd Fonds LF 41 MS Frida Schulte bereits feststellen.
Vor der Investitionsentscheidung war den Anlegern daher ein umfassendes und realistisches Bild der Kapitalanlage zu zeichnen, damit sie eine informierte Entscheidung treffen konnten. In diesem Zusammenhang stellt sich auch immer wieder die brisante Frage nach (versäumten) Hinweisen auf Provisionen. Wurde gegen eine Beratungspflicht verstoßen, können die Anleger Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung fordern.
Da jedes Anlageberatungsgespräch einen eigenen, einzigartigen Verlauf hatte, bedarf es einer Prüfung des individuellen Anlageberatungsgesprächs, um die individuellen Erfolgsaussichten für Schadensersatz ermitteln zu können. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt und berät die Anleger verschiedener Lloyd Schiffsfonds und hat auch schon Klage für Anleger von Schiffsbeteiligungen der Lloyd Fonds AG erhoben. Die Anleger des Lloyd Fonds LF 41 MS Frida Schulte sollten daher nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen, wenn sie befürchten, bei ihrer Anlageentscheidung falsch beraten worden zu sein.
Verjährung von Ansprüchen droht im Jahr 2013
Auch müssen Anleger beachten, dass das Thema Verjährung von Ansprüchen im Jahr 2013 hochaktuell ist. Der Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 41 MS Frida Schulte wurde 2003 aufgelegt. Ansprüche wegen falscher Anlageberatung verjähren jedoch spätestens 10 Jahre nach dem Beratungsgespräch. Weiterhin gibt es auch noch andere, kürzere Verjährungsfristen, die angesichts der Sanierung von Bedeutung sein können.
Weitere Informationen:
Infoseite Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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