Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P geschlossen – Gibt es Alternativen zum Warten?

Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P geschlossen – Gibt es Alternativen zum Warten?
25.01.2013405 Mal gelesen
Angesichts der seit über einem Jahr währenden Schließung des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P kann sich für betroffene Anleger die Frage nach Alternativen stellen. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es?

Mehr als ein Jahr nachdem der Santander Vermögensverwaltungsfonds Substanz P geschlossen wurde, ist nach wie vor offen, ob und wann der Fonds wieder öffnen wird. Welche Optionen stehen Anlegern offen, die sich nicht länger mit Abwarten und Hoffen begnügen möchten? Eine Möglichkeit ist die Überprüfung von rechtlichen Ansprüchen durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Bei einer Überprüfung von Ansprüchen kann geklärt werden, ob den Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P Schadensersatzansprüche zustehen.

 

Ansatzpunkte für Ansprüche auf Schadensersatz können sich aus dem Anlageberatungsgespräch ergeben. Wenn dieses Fehler oder Defizite aufwies, liegt eine sogenannte Falschberatung vor. Falsch beratene Anleger können Schadensersatz fordern. Zu den häufig auftretenden Fehlern einer Anlageberatung zählt, dass Anlegern nicht erklärt wurde, dass Dachfonds wie der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben.

 

Weiterhin mussten die Anleger auch zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden. Und ihnen musste rechtzeitig der Verkaufsprospekt des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P übergeben werden. Haben Anlageberater falsch beraten, bestehen für Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P gute Chancen, dass sie Schadensersatz fordern können. So können Anleger ihr eingezahltes Geld zurückerhalten und müssen sich nicht die zeitlich unbegrenzte Schließung einlassen.

 

Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Ausschlaggebend für die Erfolgschancen ist das individuelle Beratungsgespräch.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P

 

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