Wenige Tage vor Weihnachten, genauer gesagt am 21.12.2012, meldete die Schiffsbetriebsgesellschaft der MS Manhattan Insolvenz an. Es handelt sich bei der MS Manhattan um ein Fondsschiff des 2004 aufgelegten Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV. Dieser verfügt noch über ein weiteres Schiff namens MS San Fernando, doch auch dieses bleibt von Problemen nicht verschont. Für die betroffenen Anleger des Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV wird das Jahr 2013 wohl viele Neuerungen und wohl auch Ungemach bereithalten.
Welche Optionen stehen Anlegern jetzt offen?
Was können Anleger jetzt unternehmen? Eine Option ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann im Rahmen einer Überprüfung der Beteiligungen an dem Schiffsfonds ausgelotet werden, ob Anlegern der verlustfreie Ausstieg aus dem Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV ermöglicht werden kann. Um dies zu ermitteln, kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler und Defizite überprüft werden.
Im Rahmen einer Anlageberatung müssen die Berater den Anlegern die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds darlegen. Wurden Anleger nicht die Risiken erläutert, die sich aus dem unternehmerischen Charakter der Schiffsbeteiligungen des Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV ergeben, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn nicht jedem Anleger wurde in der Anlageberatung erklärt, dass es sich bei einem Schiffsfonds um ein Unternehmen handelt. Daher sind Schiffsdachfonds auch keine sichere Kapitalanlage oder nicht für die sichere Altersvorsorge geeignet.
Über solche Umstände mussten Anleger im Rahmen einer anleger- und anlagegerechten Anlageberatung aufgeklärt werden. Denn bei dieser muss zunächst anhand der Wünsche und Vorgaben des Anlegers eine Kapitalanlage ausgewählt werden, die zu den Zielen des Anlegers passt. Anschließend muss der Anleger ein realistisches Bild von den Vorteilen und Risiken einer Kapitalanlage erhalten.
Schadensersatzklagen für Anleger
Haben Anleger Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV das Gefühl, dass sie ihr Anlageberatungsgespräch ihnen kein umfassendes Bild des Schiffsfonds bot, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Fehlerhafte Anlageberatungen lösen Schadensersatzansprüche der Anleger aus. Anleger des Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV sollten angesichts der ungewissen weiteren Entwicklung des Schiffsfonds nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Anleger, die in Lloyd Fonds-Schiffsbeteiligungen investierten.
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