Die Zahl der ungelösten Rätsel rund um den ehemaligen Immobilienfonds DCM Renditefonds 23 und dessen Schwesterfonds DCM Renditefonds 16, 18 und 22 ist nicht gering. Wieso bestanden 2012 noch Verbindlichkeiten in Millionenhöhe? Welche Basis hatten jene Zahl, die in Verbindung mit der Abstimmung im Jahr 2007 den Anlegern genannt wurden? Nahm die Treuhänderin ihre Aufgabe angemessen wahr?
Worum geht es bei der Interessengemeinschaft DCM Renditefonds 16, 18, 22 und 23?
Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gründete eine Interessengemeinschaft für Anleger der betroffenen DCM-Fonds, um diese vielen offenen Fragen klären zu können. Im Rahmen der Interessengemeinschaft soll durch ein Expertengutachten Antworten auf diese Fragen gefunden werden. Da entsprechende Expertengutachten ihren Preis haben, sollen die Kosten durch die Interessengemeinschaft verteilt und somit für den einzelnen Anleger erschwinglicher werden.
Ein besonderes Thema, das im Zusammenhang mit Interessengemeinschaften immer wieder von (Anleger)Interesse ist, sind "Sammelklagen". In Deutschland gibt es keine Sammelklagen wie in den Vereinigten Staaten - es gibt aber ein ähnliches Verfahren: Das Kapitalanleger-Musterverfahren, auch Verfahren nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (KapMuG-Verfahren) genannt. In einem KapMuG-Verfahren können Streitigkeiten und Fragen für alle Anleger einer Kapitalanlage verbindlich vor Gericht geklärt werden.
Unabhängig zur einer Teilnahme an der Interessengemeinschaft kann geprüft werden, ob Anlegern des DCM Renditefonds 23 auch individuelle Ansprüche auf Schadensersatz zustehen. Solche Ansprüche können sich wegen falscher Anlageberatung ergeben, wenn beispielsweise die geschlossenen Immobilienfonds seinerzeit als sichere Kapitalanlagen angepriesen wurden.
Weitere Informationen:
Infoseite Interessengemeinschaft DCM Renditefonds
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