Nach dem Kapitalanleger vor dem LG München bisher mit Klagen gegen die vermittelnde Bank (hier Commerzbank) wegen Anlageberatungshaftung gescheitert sind (Urteile vom 20.04.2007; 4 O 16919/06 und 4 O 20540/06) hat nun eine andere Kammer des Landgerichts München einer Klage gegen die vermittelnde Bank stattgegeben (28 O 22503/06). Damit ist die Hoffnung für geschädigte Anleger gestiegen, wegen Falschberatung durch Banken bei Anlageempfehlungen entschädigt zu werden. Gleichzeit offenbart dies jedoch auch, wie sehr die Chancen vor Gericht vom Einzelfall abhängen. So werden sicher weitere Urteile zur Beratungshaftung von Banken wegen Vermittlung von VIP- Medienfonds zu erwarten sein. Der Nachweis der Falschberatung gegenüber Banken bleibt aber in diesen Fällen weiter schwierig.

20.07.20072988 Mal gelesen