Widerrufsjoker doch noch ausspielbar

Widerrufsjoker doch noch ausspielbar
18.10.2016186 Mal gelesen
Trotz der jüngst erfolgten Gesetzesänderung können viele Verbraucher noch den Widerrufsjoker einsetzen. Lassen Sie sich von unseren Experten der Kanzlei Werdermann I von Rüden beraten, um diesen gewinnerzielend einzusetzen!

Verbraucherdarlehensverträge noch heute ewig widerrufbar

Trotz der Anfang des Jahres verabschiedeten Gesetzesänderung haben nach Schätzungen von Experten viele Verbraucher noch die Möglichkeit, von dem "ewigen" Widerruf Gebrauch zu machen. Das "ewige" Widerrufsrecht entsteht immer dann, wenn die Bank gegenüber dem Verbraucher im Rahmen des Zustandekommens eines Verbraucherdarlehensvertrages fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. In diesem Fall beginnt die normalerweise geltende 14-tägige Widerrufsfrist nicht an zu laufen. Anfang des Jahres wurde dieses Phänomen durch das Inkrafttreten einer Gesetzesänderung - zu Lasten der Verbraucher - teilweise abgeschafft. Danach sind Kreditverträge, die zwischen 2002 und 2010 zustande gekommen sind, und deren Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, seit dem 21.06.2016 nicht mehr widerrufbar. Anders sieht es jedoch bei Verträgen, die zwischen dem 11. Juni 2010 und Mitte März 2016 abgeschlossen worden sind aus, da diese nicht von der Gesetzesänderung erfasst wurden. Diese Kreditverträge unterfallen demnach noch nicht der neuerdings geltenden absoluten Widerrufsfrist von einem Jahr und 14 Tagen, sondern sind weiterhin "ewig" widerrufbar.

Warum sollte ein Verbraucher über einen Widerruf nachdenken?

 Diese Möglichkeit eines Widerrufs kann heutzutage zu einem regelrechten "Widerrufsjoker" werden. Durch den Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages entsteht für den Verbraucher eine äußerst günstige Möglichkeit der Umschuldung. Denn anders als regelmäßig bei einer Kündigung fällt bei einem Widerruf keine sog. Vorfälligkeitsentschädigung an. Diese wird regelmäßig nur im Falle einer Kündigung notwendig, und führt zu einer Kompensierung der durch die Kündigung ausfallenden Leistungen seitens der Bank. Eine Kündigung würde deswegen für den Verbraucher meist wirtschaftlich sinnlos sein. Anders ist dies jedoch beim Widerruf, denn zu dem Wegfall der Vorfälligkeitsentschädigung kommen noch die sich momentan auf einem historischen Tiefpunkt befindlichen Zinsen. Die Verbraucher profitieren bei der Einsetzung des Widerrufsjokers demnach direkt zweimal und könnten somit Beträge im fünfstelligen Bereich sparen.

Viele Kreditinstitute verwirren die Verbraucher unnötig

Unter anderem haben die Banken und Sparkassen oftmals im Bereich der Pflichtangaben geschlampt. In dem von dem Gesetzgeber vorgegebenen Musterwiderruf, wird von den Kreditinstituten verlangt, dass diese die in § 492 BGB geregelten Pflichtangaben in ihren Widerrufsbelehrungen machen. Dazu gehören unter anderem die Gesamtkosten des Darlehens, der Effektivzins und die Bedingungen, die für eine vorzeitige Rückzahlung gelten. In vielen Darlehensverträgen wird jedoch die "Aufsichtsbehörde" aufgeführt, obwohl diese gar nicht zu denjenigen Pflichtangaben gehört, die in der gesetzlich vorgegebenen Widerrufsbelehrung zu finden sind. Durch diese unnötigen Angaben wird der Verbraucher mehr als unnötig verwirrt. Denn dieser muss durch eine eigenständige Lektüre des Gesetzes die Frist selbst bestimmen. Dies kann jedoch von einem durchschnittlich verständigen Verbraucher nicht verlangt werden. Vielmehr muss der Beginn der Widerrufsfrist sich aus der Gesetzeslektüre selbst ergeben.

Banken, die diesen oder ähnliche Fehler gemacht haben

- Allianz Lebensversicherung AG

- Sparkassenverlag

- ING DiBa 

- Swiss Life AG

 -DEVK Allgemeine Lebensversicherung AG

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Auch wenn die Widerrufsbelehrung schon auf den ersten Blick fehlerhaft zu sein scheint, wird die Mandatierung eines Anwaltes grundsätzlich dringend empfohlen! Nur so kommen Sie schnellstmöglich und effektiv zu Ihrem gewünschten Ziel. Unsere Anwälte können aufgrund Ihrer langjährigen Erfahrungen zügig konstruktive Lösungsvorschläge erarbeiten. Zum besonderen Service der Kanzlei gehört außerdem die kostenlose Erstberatung und -prüfung der Vertragsunterlagen auf Fehler hin. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

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