Abmahnung Baumgarten Brandt Rechtsanwälte - Antichirst - für Zentropa Entertainments23 Aps

Abmahnung
25.06.2010523 Mal gelesen
Immer wieder erhalten Inhaber eines Internetanschlusses Abmahnungen, wegen der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke. Der Rechteinhaber kann in diesem Fall Schadensersatz, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und die Erstattung der Anwaltskosten forden. Dieses kann sich zu einer hohen Geldforderung summieren. So fordern die Baumgarten Brandt Rechtsanwälte für die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Film - Antichirst - eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und 1200,00 Euro Pauschalbetrag. Der Rechteinhaber ist Zentropa Entertainments23 Aps. Wie soll man auf die Abmahnung reagieren ?

Ich empfehle Ihnen zunächst nach Erhalt der Abmahnung erst einmal in Ruhe durchzuatmen und sich zu informieren. In den von mir bearbeiteten Fällen hat sich herausgestellt, dass die geforderte Summe regelmäßig zu hoch ist. Gerade die Schadensersatzkosten sind angreifbar, wenn der Abgemahnte nur der Anschlussinhaber aber nicht der Verursacher ist. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht in der Form unterschrieben werden, wie sie von der abmahnenden Kanzlei beigefügt ist. Zum einen stellt diese regelmäßig ein Schuldanerkenntnis dar. Zum anderen ist nicht geklärt, ob die geforderte Vertragsstrafe nicht viel zu hoch ist. Es sollte sich daher vorbehalten werden, die Vertragsstrafe durch ein Amts- oder Landgericht überprüfen zu lassen.

 
Konkret rate ich zu folgendem:

1. Atmen Sie tief durch
2. Versuchen Sie herauszufinden, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat.
3. Informieren Sie sich über den Rechteinhaber und die abmahnende Kanzlei.
4. Es ist ferner ratsam zumindest ein Gespräch mit einem in der Materie kundigen Anwalt zu führen, um die Chancen und Risiken auszuloten. Gerne will ich Ihnen hier Rede und Antwort stehen. Ich vertrete bundesweit.

 
 

 
Sie erreichen mich unter 040 411 88 15 70 oder unter info@dr-wachs.de. Für weiterführende
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