Abmahnung der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München für die Sony Music Entertainment GmbH, wegen Urherberrechtsverletzung des Albums Michael Jackson, The Collection.

Abmahnung
10.03.20101065 Mal gelesen
Trotz seines Ablebens ist die Musik von Michael Jackson immer noch sehr beliebt. Die Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnen für die Sony Music Entertainment GmbH das Album The Collection von Michael Jackson ab. Sie fordern 350,00 Euro Schadensersatz und 506,00 Euro Anwaltskosten, sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung.





Ich empfehle Ihnen zunächst nach Erhalt der Abmahnung erst einmal in Ruhe durchzuatmen und sich zu informieren. In den von mir bearbeiteten Fällen hat sich herausgestellt, dass die geforderte Summe regelmäßig zu hoch ist. Gerade die Schadensersatzkosten sind angreifbar, wenn der Abgemahnte nur der Anschlussinhaber aber nicht der Verursacher ist.

Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht in der Form unterschrieben werden, wie sie von der abmahnenden Kanzlei beigefügt ist. Zum einen stellt diese regelmäßig ein Schuldanerkenntnis dar. Zum anderen ist nicht geklärt, ob die geforderte Vertragsstrafe nicht viel zu hoch ist. Es sollte sich daher ? für den Notfall - vorbehalten werden, die Vertragsstrafe durch ein Amts- oder Landgericht überprüfen zu lassen.

Konkret rate ich zu folgendem:
1. Atmen Sie tief durch
2. Versuchen Sie herauszufinden, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung statt gefunden hat.
3. Informieren Sie sich über den Rechteinhaber und die abmahnende Kanzlei
4. Es ist ferner ratsam zumindest ein Gespräch mit einem in der Materie kundigen Anwalt zu führen, um die Chancen und Risiken auszuloten. Gerne will ich Ihnen hier Rede und Antwort stehen. Ich vertrete bundesweit.



Sie erreichen mich unter 040 411 88 15 70 oder unter info@dr.wachs.de. Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de