Abmahnung iParts GmbH durch Fareds Rechtsanwälte

Abmahnung
13.05.202038 Mal gelesen
Mir liegen Abmahnungen der iParts GmbH, vertreten durch die Fareds Rechtsanwälte vor. Moniert wird meistens ein fehlender Link zur OS-Plattform.

Abgemahnt wird aber auch eine fehlende Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular, oder widersprüchliche Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist.

In allen mir vorliegenden Abmahnschreiben wird der Abgemahnte dazu aufgefordert, bis zum 18.5.2020, 12:00 Uhr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Kosten werden nach einem Gegenstandswert von 10.000,00 ? (= 887,02 ?) gefordert, Zahlungsfrist jeweils 22.5.2020.

Abmahnung iParts GmbH Rechtsmissbrauch

Der Einwand des Rechtsmissbrauchs ist grundsätzlich extrem schwierig nachzuweisen. Viele Abmahnungen allein genügen dafür nicht. Aufgrund des Kostenrisikos würde ich darauf eine Verteidigung nicht ausschließlich stützen. Ich bin jedoch inzwischen der Ansicht, dass hier einiges für einen Rechtsmissbrauch spricht.

Im Falle einer iParts GmbH Abmahnung sollten Sie Folgendes beachten:

Bitte bleiben Sie ruhig und halten Sie die gesetzten Fristen ein. Den Abmahner bzw. die abmahnende Kanzlei rufen Sie NICHT an.

Handeln Sie jetzt!

Schicken Sie mir Ihre Abmahnung zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnung.de oder Fax an 02571 - 921 8999. Ich prüfe Ihre Abmahnung zunächst kostenlos für Sie und rufe Sie gleich im Anschluss an, um Ihnen meine Einschätzung dazu mitzuteilen. Alternativ sende ich Ihnen auch gern meine Einschätzung per E-Mail zu. Dadurch entstehen Ihnen noch keinerlei Kosten.

Das erste Gespräch bzw. meine Einschätzung per E-Mail dient Ihrer Ersteinschätzung und ist völlig kostenlos für Sie.

Nach meiner Einschätzung wissen Sie, was jetzt mit der Abmahnung zu tun ist.


Erfahrung aus über 10.000 Abmahnfällen

Ich helfe seit über 10 Jahren Betroffenen bei Abmahnungen. Mehr als 10.000 Abmahnfälle habe ich bereits bearbeitet. Ich kenne auch Ihren Gegner bereits sehr gut und weiß genau, wie man auf die Abmahnung reagieren sollte.

Abmahnsichere AGB - Schutzpaket für Onlinehändler

Ich möchte, dass Sie erst gar nicht abgemahnt werden können. Daher biete ich ein Schutzpaket für Onlinehändler an, welches abmahnsichere, individuelle AGB, eine Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular und natürlich auch eine DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) konforme Datenschutzerklärung enthält. Ebenfalls erhalten Sie von mir Hinweise zur Gestaltung und Kaufabwicklung. Zu guter Letzt überprüfe ich Ihren Onlinehandel dann auch noch einmal abschließend ganz ganau, wenn Sie meine Hinweise umgesetzt haben, damit auch wirklich alles in Ordnung ist.

Auf einer Webseite www.anwaltblog24.de finden Sie dazu weitere Informationen. Ich kann Ihnen auch gern ein unverbindliches Angebot per E-Mail zukommen lassen. Melden Sie sich doch einfach bei mir. 

Ich würde mich freuen, auch Ihren Onlinehandel absichern zu dürfen.


Ihr Andreas Gerstel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Tel.: 02571 - 921 899 0
Fax: 02571 - 921 899 9
E-Mail: hilfe@abmahnung.de

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