Abmahnung Georg Zeck durch Andrae & Simmer Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Andreas Gerstel
06.03.2020167 Mal gelesen
Herr Georg Zeck hat durch die Kanzlei Andrae & Simmer am 28.2.20 eine Abmahnung wegen Wettbewerbsverstößen (fehlender Link auf OS-Plattform u.a.) ausgesprochen.

 

Abgemahnt wurde ein eBay-Händler, der u.a. mit lebenden Pflanzen handelt. Es geht um:

  • fehlender Link auf OS-Plattform
  • Nichtangabe einer Telefonnumer in der Widerrufsbelehrung
  • unzulässige AGB-Klausel

 

Der Abgemahnte soll bis zum 9.3.2020 eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Anwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 15.000 EUR, mithin Kosten i. H. v. 1.029,35 EUR, bis zum 12.3.2020 erstatten.

 

Im Falle einer Abmahnung sollten Sie Folgendes beachten:

Bitte bleiben Sie ruhig und halten Sie die gesetzten Fristen ein. Den Abmahner bzw. die abmahnende Kanzlei rufen Sie NICHT an.

Handeln Sie jetzt!

Schicken Sie mir Ihre Abmahnung zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnung.de oder Fax an 02571 - 921 8999. Ich prüfe Ihre Abmahnung zunächst kostenlos für Sie und rufe Sie gleich im Anschluss an, um Ihnen meine Einschätzung dazu mitzuteilen. Alternativ sende ich Ihnen auch gern meine Einschätzung per E-Mail zu. Dadurch entstehen Ihnen noch keinerlei Kosten.

Das erste Gespräch bzw. meine Einschätzung per E-Mail dient Ihrer Ersteinschätzung und ist völlig kostenlos für Sie.

Nach meiner Einschätzung wissen Sie, was jetzt mit der Abmahnung zu tun ist.


Erfahrung aus über 10.000 Abmahnfällen

Ich helfe seit über 10 Jahren Betroffenen bei Abmahnungen. Mehr als 10.000 Abmahnfälle habe ich bereits bearbeitet. Ich kenne auch Ihren Gegner bereits sehr gut und weiß genau, wie man auf die Abmahnung reagieren sollte.


Ihr Andreas Gerstel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Tel.: 02571 - 921 899 0
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