Abmahnung WSRO-Skisport GmbH durch Lentze Stopper Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Andreas Gerstel
07.02.2020120 Mal gelesen
Die WSRO-Skisport GmbH hat durch die Kanzlei Lentze und Stopper am 20.1.2020 eine Abmahnung wegen unzulässigem Ticketverkauf ausgesprochen.

Abgemahnt wurde ein eBay-Kleinanzeigenverkäufer, der Tickets für das Biathlonevent in Oberhof unzulässigerweise angeboten hat.

Der Abgemahnte soll bis zum 3.2.2020, 18:00 Uhr eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und einen pauschalen Schadensersatz iHv 75,00 EUR zahlen.

Im Falle einer Abmahnung sollten Sie Folgendes beachten:

Bitte bleiben Sie ruhig und halten Sie die gesetzten Fristen ein. Den Abmahner bzw. die abmahnende Kanzlei rufen Sie NICHT an.

Handeln Sie jetzt!

Schicken Sie mir Ihre Abmahnung zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnung.de oder Fax an 02571 - 921 8999. Ich prüfe Ihre Abmahnung zunächst kostenlos für Sie und rufe Sie gleich im Anschluss an, um Ihnen meine Einschätzung dazu mitzuteilen. Alternativ sende ich Ihnen auch gern meine Einschätzung per E-Mail zu. Dadurch entstehen Ihnen noch keinerlei Kosten.

Das erste Gespräch bzw. meine Einschätzung per E-Mail dient Ihrer Ersteinschätzung und ist völlig kostenlos für Sie.

Nach meiner Einschätzung wissen Sie, was jetzt mit der Abmahnung zu tun ist.


Erfahrung aus über 10.000 Abmahnfällen

Ich helfe seit über 10 Jahren Betroffenen bei Abmahnungen. Mehr als 10.000 Abmahnfälle habe ich bereits bearbeitet. Ich kenne auch Ihren Gegner bereits sehr gut und weiß genau, wie man auf die Abmahnung reagieren sollte.


Ihr Andreas Gerstel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Tel.: 02571 - 921 899 0
Fax: 02571 - 921 899 9
E-Mail: hilfe@abmahnung.de

www.anwaltblog24.de