Mobilisten-Verlag GmbH Abmahnung durch Kanzlei Dr. Wallscheid &Drouven

Rechtsanwalt Andreas Gerstel
03.09.2019253 Mal gelesen
Mir liegt eine Abmahnung der Mobilisten-Verlag GmbH vom 28.8.2019 durch die Kanzlei Dr. Wallscheid pp. wegen Informationspflichtverletzungen zur Überprüfung vor
Hintergrund seien Wettbewerbsverstöße des Abgemahnten beim Verkauf von Navigationsgeräten auf Amazon und seinem Onlineshop. Abgemahnt wurde ein Online-Händler. Es geht unter anderem um:
  • keine Angaben über die technische Schritte, die zum Vertragsschluss führen
  • fehlender Hinweis auf Vertragstextspeicherung
  • Nichtinformation über technische Mittel zur Erkennung und Berichtigung von Eingabefehlern
  • veraltete Widerrufsbelehrung
  • kein Muster-Widerrufsformular
  • unvollständiges Impressum
  • fehlende Verlinkung auf OS-Plattform

Der Abgemahnte soll bis zum 9.9.2019 eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Anwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 40.000 EUR, mithin Kosten i. H. v. 1.590,91 EUR, bis zum 9.9.2019 erstatten.

Im Falle einer Abmahnung sollten Sie Folgendes beachten:

Bitte bleiben Sie ruhig und halten Sie die gesetzten Fristen ein. Den Abmahner bzw. die abmahnende Kanzlei rufen Sie NICHT an.

Handeln Sie jetzt!

Schicken Sie mir Ihre Abmahnung zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnung.de oder Fax an 02571 - 921 8999. Ich prüfe Ihre Abmahnung zunächst kostenlos für Sie und rufe Sie gleich im Anschluss an, um Ihnen meine Einschätzung dazu mitzuteilen. Alternativ sende ich Ihnen auch gern meine Einschätzung per E-Mail zu. Dadurch entstehen Ihnen noch keinerlei Kosten.

Das erste Gespräch bzw. meine Einschätzung per E-Mail dient Ihrer Ersteinschätzung und ist völlig kostenlos für Sie.

Nach meiner Einschätzung wissen Sie, was jetzt mit der Abmahnung zu tun ist.


Erfahrung aus über 10.000 Abmahnfällen

Ich helfe seit über 10 Jahren Betroffenen bei Abmahnungen. Mehr als 10.000 Abmahnfälle habe ich bereits bearbeitet. Ich kenne auch Ihren Gegner bereits sehr gut und weiß genau, wie man auf die Abmahnung reagieren sollte.


Ihr Andreas Gerstel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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