Creative Depot P&D GmbH Abmahnung durch IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Andreas Gerstel
29.04.201993 Mal gelesen
Es wurde mir eine Abmahnung der Creative Depot P&D GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte IPCL Rieck & Partner, vom 25.4.2019 zur Überprüfung vorgelegt. Hintergrund seien Wettbewerbsverstöße und Urheberrechtsverletzungen des Abgemahnten beim Verkauf von Stempeln auf eBay.

Abgemahnt wurde ein eBay-Händler. Es geht unter anderem um:

  • Informationspflichtverletzungen durch fehlende Angaben
  1.      über die einzelnen technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen,
  2.      wer den Vertragstext nach Vertragsschluss speichert und
  3.      darüber, dass ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht besteht.
  • kein Vorhalten einer Widerrufsbelehrung und eines Muster-Widerrufsformulars
  • fehlende Datenschutzerklärung
  • kein Hinweis auf OS-Plattform
  • Urheberrechtsverletzung durch nicht lizenzierte Verwendung der Werke der Abmahnerin

Der Abgemahnte soll bis zum 2.5.2019 eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, Auskunft erteilen und einen Vergleichsbetrag i.H.v. 5.000 EUR zahlen. Der ursprünglich geltend gemachte Betrag beinhaltet Rechtsanwaltsgebühren nach einem Gegenstandswert von 35.320 EUR (= 1.590,90 EUR) sowie einen Schadensersatz i.H.v. 4.320 EUR.

Im Falle einer Abmahnung sollten Sie Folgendes beachten:

Bitte bleiben Sie ruhig und halten Sie die gesetzten Fristen ein. Den Abmahner bzw. die abmahnende Kanzlei rufen Sie NICHT an.

Handeln Sie jetzt!

Schicken Sie mir Ihre Abmahnung zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnung.de oder Fax an 02571 - 921 8999. Ich prüfe Ihre Abmahnung zunächst kostenlos für Sie und rufe Sie gleich im Anschluss an, um Ihnen meine Einschätzung dazu mitzuteilen. Alternativ sende ich Ihnen auch gern meine Einschätzung per E-Mail zu. Dadurch entstehen Ihnen noch keinerlei Kosten.

Das erste Gespräch bzw. meine Einschätzung per E-Mail dient Ihrer Ersteinschätzung und ist völlig kostenlos für Sie.

Nach meiner Einschätzung wissen Sie, was jetzt mit der Abmahnung zu tun ist.


Erfahrung aus über 10.000 Abmahnfällen

Ich helfe seit über 10 Jahren Betroffenen bei Abmahnungen. Mehr als 10.000 Abmahnfälle habe ich bereits bearbeitet. Ich kenne auch Ihren Gegner bereits sehr gut und weiß genau, wie man auf die Abmahnung reagieren sollte.


Ihr Andreas Gerstel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Tel.: 02571 - 921 899 0
Fax: 02571 - 921 899 9
E-Mail: hilfe@abmahnung.de

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