IDO e.V. Abmahnung

Rechtsanwalt Andreas Gerstel
10.04.201934 Mal gelesen
Mir liegt mal wieder eine Abmahnung vom IDO Verband vor. Die IDO Abmahnung ist vom 08.04.2019. Abgemahnt wird ein eBay-Händler wegen diverser Wettbewerbsverstöße.

Es geht um die derzeit am häufigsten Abmahnklassiker, nämlich:

  • alte Widerrufsbelehrung
  • fehlende Informationen zum gesetzlichen Mängelhaftungsrecht
  • fehlende Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung
  • versicherter Versand
  • Garantiewerbung
  • fehlende Datenschutzerklärung

Die Forderungen in der IDO Verband-Abmahnung:

Der Abgemahnte soll bis zum 17.04.2019 eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und 232,05 EUR Abmahnkosten erstatten.

Meine Einschätzung zur Abmahnung vom IDO Verband:

Ich halte die Abmahnung in vollem Umfang für berechtigt, wobei ich von der Unterzeichnung der vorformulierten Unterlassungserklärung abrate, da ich diese für zu weitgehend halte. Der Abgemahnte sollte in jedem Falle auch in Erwägung ziehen, keine gefährliche Unterlassungserklärungen abzugeben.

Im Falle einer Abmahnung sollten Sie Folgendes beachten:

Bitte bleiben Sie ruhig und halten Sie die gesetzten Fristen ein. Den Abmahner bzw. die abmahnende Kanzlei rufen Sie NICHT an.

Handeln Sie jetzt!

Schicken Sie mir Ihre Abmahnung zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnung.de oder Fax an 02571 - 921 8999. Ich prüfe Ihre Abmahnung zunächst kostenlos für Sie und rufe Sie gleich im Anschluss an, um Ihnen meine Einschätzung dazu mitzuteilen. Alternativ sende ich Ihnen auch gern meine Einschätzung per E-Mail zu. Dadurch entstehen Ihnen noch keinerlei Kosten.

Das erste Gespräch bzw. meine Einschätzung per E-Mail dient Ihrer Ersteinschätzung und ist völlig kostenlos für Sie.

Nach meiner Einschätzung wissen Sie, was jetzt mit der Abmahnung zu tun ist.


Erfahrung aus über 10.000 Abmahnfällen

Ich helfe seit über 10 Jahren Betroffenen bei Abmahnungen. Mehr als 10.000 Abmahnfälle habe ich bereits bearbeitet. Ich kenne auch Ihren Gegner bereits sehr gut und weiß genau, wie man auf die Abmahnung reagieren sollte.


Ihr Andreas Gerstel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Tel.: 02571 - 921 899 0
Fax: 02571 - 921 899 9
E-Mail: hilfe@abmahnung.de

www.anwaltblog24.de

Ich bin damit einverstanden, dass mir Inhalte von YouTube angezeigt werden und meine personenbezogenen Daten direkt durch den Betreiber des Portals verarbeitet werden und dieser Cookies o.ä. in meinem Browser setzt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.