EONETIX GmbH Abmahnung durch Schlömer & Sperl Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Andreas Gerstel
05.04.201979 Mal gelesen
Mir liegt eine Abmahnung der EONETIX GmbH zur Überprüfung vor. Die Kanzlei Schlömer & Sperl hat diese am 20.3.2019 ausgesprochen. Hintergrund sei die Täuschung über die Gewerblichkeit seiner Angebote eines privaten eBay-Verkäufers beim Verkauf von EDV-/Telefonieartikeln.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen in großem Umfang EDV-/Telefonieartikeln zum Verkauf auf eBay anzubieten ohne auf die Gewerblichkeit seiner Angebote hinzuweisen.

Er werde aufgefordert, es künftig zu unterlassen im Zusammenhang mit geschäftlichen Handlungen EDV-/Telefonieartikel feilzubieten und hierbei

  • anzugeben, er sei als privater Verkäufer angemeldet;
  • mit Verbrauchern die Vereinbarung zu treffen, dass er die Artikel nicht zurücknehme;
  • keine vollständige Anbieterkennzeichnung vorzuhalten;
  • keine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Widerrufsbelehrung vorzuhalten;
  • keine Angaben zur Vertragstextspeicherung zu machen;
  • keinen Link zur Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung aufzunehmen.

Zur Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung werde eine Frist bis zum 28.3.2019, 12:30 Uhr eingeräumt.

Rechtsanwaltsgebühren werden nach einem Gegenstandswert von 45.000 EUR geltend gemacht und summieren sich auf 1.434,40 EUR netto. Die Kostenerstattungspflicht ergebe sich unmittelbar aus § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG. Darüber hinaus werden Testkaufkosten i.H.v. 124,99 EUR geltend gemacht. Nach erfolgter Zahlung stehe das gekaufte Telefon zur Abholung bereit.

Im Falle einer Abmahnung sollten Sie Folgendes beachten:

Bitte bleiben Sie ruhig und halten Sie die gesetzten Fristen ein. Den Abmahner bzw. die abmahnende Kanzlei rufen Sie NICHT an.

 

Handeln Sie jetzt!

Schicken Sie mir Ihre Abmahnung zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnung.de oder Fax an 02571 - 921 8999. Ich prüfe Ihre Abmahnung zunächst kostenlos für Sie und rufe Sie gleich im Anschluss an, um Ihnen meine Einschätzung dazu mitzuteilen. Alternativ sende ich Ihnen auch gern meine Einschätzung per E-Mail zu. Dadurch entstehen Ihnen noch keinerlei Kosten.

Das erste Gespräch bzw. meine Einschätzung per E-Mail dient Ihrer Ersteinschätzung und ist völlig kostenlos für Sie.

Nach meiner Einschätzung wissen Sie, was jetzt mit der Abmahnung zu tun ist.


Erfahrung aus über 10.000 Abmahnfällen

Ich helfe seit über 10 Jahren Betroffenen bei Abmahnungen. Mehr als 10.000 Abmahnfälle habe ich bereits bearbeitet. Ich kenne auch Ihren Gegner bereits sehr gut und weiß genau, wie man auf die Abmahnung reagieren sollte.


Ihr Andreas Gerstel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Tel.: 02571 - 921 899 0
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