Kleinste Fehler führen oft zu teuren Abmahnungen.
Beispiel: fehlende Grundpreise
Gemäß § 2 Preisangabenverordnung ist bei Waren, die dem Verbraucher in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, neben dem Gesamtpreis auch der Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises anzugeben.
Mit der Nichtangabe des Grundpreises werden die Bestimmungen der Preisangabenverordnung nicht eingehalten, was einen Verstoß nach §§ 3, 3a UWG iVm § 2 PAngV darstellt.
eBay Schutzpaket
Sie müssen keine Abmahnung befürchten, wenn Sie Ihren eBay Handel haben rechtlich absichern lassen.
Sie benötigen
- speziell für Ihren eBay Auftritt allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- eine Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular
- eine auf Ihren Handel angepasste DSGVO-konforme Datenschutzerklärung
- ein Verarbeitungsverzeichnis
Eine Absicherung sollte meiner Ansicht nach auch immer Hinweise zur Gestaltung und Kaufabwicklung enthalten. Auch sollte immer eine abschließende Kontrolle vorgenommen werden, damit etwaige Fehler beseitigt werden.
Ich sichere seit über 10 Jahren eBay-Auftritte ab. Ich weiß genau, worauf zu achten ist. Informationen über das von mir angebotene Abmahnschutzpaket finden Sie hier.
Ich wünsche Ihnen sicheres und erfolgreiches Handeln!
Ihr Andreas Gerstel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Tel.: 02571 - 921 899 0
Fax: 02571 - 921 899 9
E-Mail: hilfe@abmahnung.de
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