Fake-Abmahnungen: Wie erkennt man sie?

Abmahnung
15.08.20111170 Mal gelesen
Unter Verwendung des Namens einer real existierenden Anwaltskanzlei verschicken Betrüger derzeit gefälschte Abmahnungen per E-Mail, um unerfahrene Nutzer zur schnellen Zahlung von 100 EUR zu bewegen.

Derzeit verschicken vermeintlich pfiffige Ganoven gefälschte Abmahnungen per E-Mail, welche angeblich von den Rechtsanwälten  Auffenberg, Petzold & Witte stammen sollen.

In einer solchen gefälschten Abmahnung heißt es:

"Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mi t§§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht. 

Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie erstellt."

Und weiter:

"Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt."

Gefordert wird dann die Zahlung von 100 EUR mittels einer Ukash-Karte oder per PaySafe Voucher.

Auffällig ist, neben sprachlichen Mängeln, dass die angeblich heruntergeladenen Titel gar nicht benannt werden und auch kein Tatzeitpunkt angegeben ist. Zudem wird der Betroffene nicht namentlich angesprochen, sondern erhält nur ein saloppes " Guten Tag" zur Einleitung.

Die Kanzlei Auffenberg hat mir erwartungsgemäß bestätigt, dass diese E-Mails nicht von ihr stammen.

Woran erkennt der in solchen Fragen unerfahrene Leser aber nun dass diese Abmahnung nicht echt sein kann?

  • Abmahnungen kommen nicht per E-Mail.
  • Die Anrede ist unpersönlich und nur allgemein gehalten.
  • Abgemahnt wird richtigerweise nicht der Download, sondern die unerlaubte Weiterverbreitung urheberrechtlich geschützter Werke.
  • Die betroffenen Werke sind sodann namentlich aufzuführen - diese fehlen hier.
  • Der Tatzeitpunkt ist nicht benannt.
  • Genannte Aktenzeichen existieren nicht.
  • Zur Vermeidung künftiger Rechtsverletzungen wird immer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert - auch darauf wird hier aber verzichtet.
  • Der geforderte Schadensersatz und die zu erstattenden Anwaltskosten belaufen sich in der Regel auf weit mehr als 100 EUR - und sind dann auch nicht per Ukash oder Paysafe Karte zu zahlen, sondern durch Überweisung auf das Konto der Anwaltskanzlei.

Zudem enthalten echte Abmahnungen keinen unfreiwillig komischen Hinweis darauf, dass "heutzutage Urheberrechtverletzungen erfolgreich vor Gerichten verteidigt" werden. Das wäre sicher nicht im Sinne der Abmahner.

Betroffene, die eine solche E-Mail erhalten haben und sich gleichwohl unsicher sind, sollten sich nicht scheuen, bei dem angeblichen Absender telefonisch nachzufragen oder einen Anwalt ihres Vertrauens hinzuzuziehen.

Eine Zahlung sollte selbstverständlich dann auch nicht erfolgen. Im übrigen kann die E-Mail als Betrugsversuch zur Anzeige gebracht werden.

Abschließend sei noch auf meine allgemeinen Hinweise zum richtigen Umgang mit (richtigen) Abmahnungen hingewiesen.