Fairerweise muss man sagen, dass der geforderte Betrag, sollte die Rechtsverletzung wirklich stattgefunden haben, recht moderat erscheint. Andere Kanzleien fordern weitaus höhere Beträge. Viele Abgemahnte lassen sich von der scheinbar niedrigen Forderung täuschen und übersehen, dass eine Zahlung nicht davor schützt, dass eine Woche später das nächste Lied von der Chart- Zusammenstellung abgemahnt wird. Um dies verhindern zu können, ist anwaltliche Hilfe gefragt. Dies gilt umso mehr, als auch die Unterlassungserklärung immer individueller angepasst werden muss, hier kann ein Anwalt gute Dienste leisten.
Es nicht damit getan, den Betrag zu überweisen und die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Da das Lied auf dem Bravo Hits vol.70 Sampler enthalten war, besteht die Gefahr der Folgeabmahnung. Ich berate seit vielen Jahren Mandanten, die Abmahnungen erhalten haben. In den meisten Fällen ist das Ziel möglichst wenig Kosten zu haben, und eine Unterlassungserklärung in der für den Abgemahnte besten Form abzugeben. Gern will ich im Rahmen einer kurzen, kostenlosen Ersteinschätzung Rede und Antwort stehen. Rufen Sie mich einfach an. Ich vertrete bundesweit.
Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter : 040 411 88 15 70 . Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de oder www.dr-abmahnung.de
Ihr Dr. Alexander Wachs