Abmahnung Rasch Rechtsanwälte - Element of Crime Immer da wo du bist bin ich nie - Universal Music GmbH

Abmahnung Filesharing
29.09.2010497 Mal gelesen
Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt im Auftrag der Universal Music GmbH das Musikalbum - Element of Crime - Immer da wo du bist bin ich nie - ab und fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie 1200,00 Euro Pauschalbetrag. Gegenständlicher Vorwurf der Abmahnung wegen Filesharing ist: Unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen. Dieser Beitrag soll grundlegende Informationen bereitstellen, die nach dem Erhalt einer Abmahnung zu beachten sind.

Mit der Abmahnung fordern die Rasch Rechtsanwälte von dem Abgemahnten zukünftig ein rechtswidriges Handeln zu unterlassen. Bei der Tauschbörsen Abmahnung fordert der Rechteinhaber, hier Universal Music GmbH, durch seinen Anwalt, dass über einen Internetanschluss keine weiteren Rechtsverletzungen vorgenommen werden, indem das Album - Element of Crime - Immer da wo du bist bin ich nie - in Tauschbörsen verbreitet wird. Um dies sicherzustellen muss der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung abgeben. Diese ist grundsätzlich recht frei formuliert, es gilt jedoch einige durch Gesetz und Rechtsprechung entwickelte Eckpunkte zu berücksichtigen. Die Unterlassungserklärung ist die Verpflichtung ein bestimmtes Verhalten in Zukunft nicht wieder vorzunehmen. Der Abgemahnte kann von den Rasch Rechtsanwälten verpflichtet werden eine Unterlassungserklärung abzugeben, obwohl er das Album - Element of Crime - Immer da wo du bist bin ich nie - schon lange von seinem Rechner gelöscht hat. Es droht nämlich eine Wiederholungsgefahr. Das heißt, bis sich der Abgemahnte gegenüber der Universal Music GmbH schriftlich verpflichtet, es bei Vermeidung einer Vertragsstrafe zu unterlassen, die Datei nicht mehr zu verbreiten, kann der Gegner diesen Unterlassungsanspruch mit sehr hohen Kosten für den Abgemahnten gerichtlich durchsetzen. Darum wird oftmals geraten lieber eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Der Abgemahnte ist nicht verpflichtet eine Unterlassungserklärung abzugeben, wenn er die Rechtsverletzung nicht begangen hat und sie ihm auch nicht über die sog. Störerhaftung zugerechnet werden kann. Dennoch ist nach anwaltlicher Prüfung in manchen Fällen ratsam, obwohl sich der Abgemahnte "keiner Schuld bewusst ist", eine Unterlassungserklärung abzugeben. Namentlich um im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung nur noch über die geforderte Geldsumme streiten zu müssen. Dies ist regelmäßig sehr viel günstiger, weil die Gerichte den Unterlassungsstreitwert allein regelmäßig bei mehreren tausend Euro ansetzen.

Ortstermine sind bei einer Vertretung nicht von Nöten. Sie können mir die Unterlagen auch per E-Mail oder Fax zusenden. Ich kann dann unmittelbar mit Ihrer Vertretung beginnen. Entscheidender als die räumliche Nähe ist die Erfahrung des eingeschalteten Anwalts. Viele Abgemahnte scheuen den Gang zum Anwalt wegen vermeintlich hoher Kosten. Ich vertrete außergerichtlich zu einem günstigen, festen Pauschalpreis, den ich bereits im ersten Telefonat mitteile. Auch vor dem Hintergrund Sie vor weiteren Abmahnungen schon im Vorfeld zu schützen, lohnt sich eine Vertretung. Die gesetzten Fristen müssen eingehalten werden. Oft hat der Adressat einer Abmahnung nur wenige Tage Zeit angemessen zu reagieren. Sollte man nicht oder zu spät handeln, können Folgekosten, im Extremfall eine einstweilige Verfügung ( Durchsetzung der Forderung ohne Anhörung des Abgemahnten) oder sogar ein Gerichtsverfahren in der Hauptsache folgen.

Auch wirtschaftlich schwächer aufgestellte Abgemahnte können sich anwaltlicher Hilfe bedienen, etwa in dem sie einen Beratungshilfeschein (nicht in allen Bundesländern) beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Dann kostet eine anwaltliche Vertretung durch den Rechtsanwalt eigener Wahl auch aus einem anderen Bundesland nur 10,00 EUR. Ich vertrete bundesweit und habe schon sehr vielen Mandanten mit einem Beratungshilfeschein helfen können.

Um die Chancen und Risiken einer Verteidigung zu besprechen, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter : 040 411 88 15 70 . Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de oder www.dr-abmahnung.de

Ihr Dr. Alexander Wachs