Abmahnung U+C Rechtsanwälte - Elegant Angels Starlets 2010 - für DigiProtect GmbH

Abmahnung Filesharing
29.08.20101497 Mal gelesen
Momentan mahnt die Kanzlei Urmann und Collegen die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Film - Elegant Angels Starlets 2010 - ab. In der Abmahnung, die im Auftrag des Rechteinhabers DigiProtect GmbH ausgesprochen wird, werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und 650,00 Euro Pauschalbetrag gefordert. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, den Film in Filesharingbörsen öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Das klingt ersteinmal erschreckend. Die wenigsten werden wissen, wie man auf eine Abmahnung reagieren sollte. Es gibt nach dem Erhalt einige wichtige Grundregeln zu beachten.

Mit einer Abmahnung kann eine Person eine andere Person auffordern, eine bestimmte Handlung zu beenden und nicht zu wiederholen. In diesem Fall fordern die Rechteinhaber, den Film nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen. Sollte dieses wirklich der Fall gewesen sein, so kann der Abmahner von dem Abgemahnten eine schriftliche Bestätigung fordern, in der dieser bestätigt,  diese Handlung zu unterlassen und bei einer Wiederholung eine festgelegte Vertragsstrafe zu zahlen. In der Regel liegt diese bei 5001,00 Euro. Rechtlich gesehen ist man als abgemahnter verpflichtet eine Unterlassungserklärung abzugeben. Entscheidend ist hierbei aber, wie die Unterlassungserklärung formuliert ist. Die von der Abmahnenden Kanzlei beigefügte Erklärung kann verändert werden, so lange sie den vom Gesetzgeber vorgegebenen Ansprüchen genügt. In diesem Fall spricht man von einer modifizierten Unterlassungserklärung.

Niemals die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben. Dieses stellt ein Schuldanerkenntentnis dar. Außerdem muss in diesem Falll die geforderte Summe bezahlt werden. Besser ist es, eine modifizierte Unterlassungserklärung anfertigen zu lassen.
Strafrechtliche Konsequenzen muss der Abgemahnte in der Regel nicht befürchten. Auch das polizeiliche Führungszeugnis bleibt eintragungsfrei. Nicht handeln ist die schlechteste Möglichkeit. Auch wenn das Geld knapp ist und man die Anwaltskosten scheut, ist es ratsam sich in die Materie einzulesen und keine voreiligen Handlungen zu vollziehen. Wichtig in dem ganzen Abmahnverfahren ist es, innerhalb der gesetzten Fristen zu reagieren. Egal wie kurz sie gesetzt sind, sie müssen eingehalten werden.

Eine besondere Schärfe erhält der Vorgang dann, wenn die Abmahnung freitags im Postkasten liegt (welch ein Zufall das Wochenende ist und die meisten Anwaltskanzleien geschlossen haben), denn dann hat man nur wenige Tage um Kontakt zu einem Anwalt aufzunehmen. Darum bieten viele Kanzleien, die die Abgemahnten vertreten, auch an Samstagen Sprechzeiten an.

Man sollte es sportlich sehen und genau das tun, was die Gegner nicht wünschen, nämlich schnell und angemessen zu reagieren, und zwar nach den eigenen "Spielregeln".
Ob die geforderte Summe angemessen ist, muss im Einzelfall ein Anwalt klären. Es gibt Gerichtsentscheidungen, die die geforderten Rechtsanwaltskosten zugunsten der Abgemahnten reduziert haben. Die Praxis hat gezeigt, dass es auf jeden Fall Möglichkeiten gibt, die geforderten Beträge zu mindern.

Man muss natürlich nicht persönlich bei dem Anwalt erscheinen. Ein Fax mit der Kopie einer Abmahnung und eine Bevollmächtigung reichen, damit die Verteidigung beginnen kann. In der Regel kann alles per Internet, Fax oder Post geregelt werden. Ich vertrete bundesweit.

Um die ersten Sorgen und Nöte zu nehmen, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an, um Chancen und Risiken einer Verteidigung zu besprechen.

Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter: 040 411 88 15 70

Hinweise entnehmen Sie bitte folgendem Link : Sofort Hilfe bei Abmahnung.

Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.

Ihr Dr. Alexander Wachs