Abmahnung Rasch Rechtsanwälte - Gentleman Diversity - für Universal Music GmbH

Abmahnung Filesharing
23.07.2010695 Mal gelesen
Liebe Leser, die Beruhigung, die Reaggaemusic mit sich bringen sollte, ist nicht gegeben, wenn der Verdacht besteht, die Lieder in Tauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht zu haben. In diesem Fall kann der Rechteinhaber Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend machen. So mahnt die Kanzlei Rasch momentan das Album Diversity des Künstlers Gentleman ab. Im Auftrag des Rechteinhabers Universal Music GmbH werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und 1200,00 Euro Pauschalbetrag gefordert.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten? Gerade bei der Kanzlei Rasch rate ich zur Vorsicht. In der Vergangenheit sind mir sehr viele einstweilige Verfügungen bekannt geworden, die von Kanzlei Rasch beantragt wurden, weil die Abgemahnten nicht oder falsch reagiert haben. Gerne werden solche einstweiligen Verfügungen als Beispiele auch Abmahnungen beigelegt. Lassen Sie sich nicht zu einer vorschnellen Reaktion hinreißen.



Ich empfehle Ihnen nach Erhalt der Abmahnung erst einmal in Ruhe durchzuatmen und sich zu informieren. In den von mir bearbeiteten Fällen hat sich herausgestellt, dass die geforderte Summe regelmäßig zu hoch ist. Gerade die Schadensersatzkosten sind angreifbar, wenn der Abgemahnte nur der Anschlussinhaber aber nicht der Verursacher ist.

Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht in der Form unterschrieben werden, wie sie von der abmahnenden Kanzlei beigefügt ist. Zum einen stellt diese regelmäßig ein Schuldanerkenntnis dar. Zum anderen ist nicht geklärt, ob die geforderte Vertragsstrafe nicht viel zu hoch ist. Es sollte sich daher vorbehalten werden, die Vertragsstrafe durch ein Amts- oder Landgericht überprüfen zu lassen.

Konkret rate ich zu folgendem:
1. Atmen Sie tief durch
2. Versuchen Sie herauszufinden, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung statt gefunden hat.
3. Informieren Sie sich über den Rechteinhaber und die abmahnende Kanzlei.
4. Es ist ferner ratsam zumindest ein Gespräch mit einem in der Materie kundigen Anwalt zu führen, um die Chancen und Risiken auszuloten. Gerne will ich Ihnen hier Rede und Antwort stehen.
 

Ich berate Sie gern und stehe Ihnen im Rahmen meiner kurzen, telefonischen Ersteinschätzung zur Verfügung. Ich vertrete  Menschen aus ganz Deutschland.

Sie erreichen mich unter 040 411 88 15 70. Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz  www.dr-wachs.de.



Ihr Dr. Alexander Wachs