Abmahnung Baek Law - German Top 100 Single Charts - Axel Fischer Amsterdam - für Hitmix Music Agentur

Abmahnung Filesharing
16.07.20101136 Mal gelesen
In Filesharingbörsen wie eMule, eDonkey oder BitTorrent werden regelmäßig die German Top 100 Single Charts zusammengestellt. Diese Zusammenstellung, auch Container genannt, kann über das Internet heruntergeladen werden. Zeitgleich mit dem Download, stellt man die Lieder für andere zum herunterladen bereit. Diese unerlaubte Verwertung kann abgemahnt werden. Eine Abmahnung besteht aus einer Unterlassungserklärung (der Verpflichtung keine Tonaufnahmen des Rechteinhabers öffentlich zugänglich zu machen), einer Schadensersatzforderung und Anspruch auf Erstattung der in der Sache angefallenen Rechtsanwaltskosten. Das sind die harten Fakten. Doch es ist alles nicht so schlimm, wie es scheint. Die Hauptsache ist es, schnell und richtig auf solch eine Anschuldigung zu reagieren. Momentan mahnt die Kanzlei Baek Law die vermeintliche Urheberrechtsverletzug an dem Lied - Axel Fischer Amsterdam - ab. Der Recheinhaber ist die Hitmix Music Agentur. In der Abmahnung werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und 500,00 Euro Pauschalbetrag gefordert. Das Lied ist Teil eines solchen Top 100 Single Charts Container.


Ich empfehle Ihnen nach Erhalt der Abmahnung erst einmal in Ruhe durchzuatmen und sich zu informieren. In den von mir bearbeiteten Fällen hat sich herausgestellt, dass die geforderte Summe regelmäßig zu hoch ist. Gerade die Schadensersatzkosten sind angreifbar, wenn der Abgemahnte nur der Anschlussinhaber aber nicht der Verursacher ist.

Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht in der Form unterschrieben werden, wie sie von der abmahnenden Kanzlei beigefügt ist. Zum einen stellt diese regelmäßig ein Schuldanerkenntnis dar. Zum anderen ist nicht geklärt, ob die geforderte Vertragsstrafe nicht viel zu hoch ist. Es sollte sich daher vorbehalten werden, die Vertragsstrafe durch ein Amts- oder Landgericht überprüfen zu lassen.

Konkret rate ich zu folgendem:
1. Atmen Sie tief durch
2. Versuchen Sie herauszufinden, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung statt gefunden hat.
3. Informieren Sie sich über den Rechteinhaber und die abmahnende Kanzlei.
4. Es ist ferner ratsam zumindest ein Gespräch mit einem in der Materie kundigen Anwalt zu führen, um die Chancen und Risiken auszuloten. Gerne will ich Ihnen hier Rede und Antwort stehen. Ich vertrete bundesweit.

Weiterführende Hinweise entnehmen Sie bitte folgendem Link : Sofort Hilfe  bei Abmahnung.

Sie erreichen mich unter 040 411 88 15 70 oder unter info@dr-wachs.de. Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.

Ihr Dr. Alexander Wachs