Ich empfehle Ihnen zunächst nach Erhalt der Abmahnung erst einmal in Ruhe durchzuatmen und sich zu informieren. In den von mir bearbeiteten Fällen hat sich herausgestellt, dass die geforderte Summe regelmäßig zu hoch ist. Gerade die Schadensersatzkosten sind angreifbar, wenn der Abgemahnte nur der Anschlussinhaber aber nicht der Verursacher ist.
Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht in der Form unterschrieben werden, wie sie von der abmahnenden Kanzlei beigefügt ist. Zum einen stellt diese regelmäßig ein Schuldanerkenntnis dar. Zum anderen ist nicht geklärt, ob die geforderte Vertragsstrafe nicht viel zu hoch ist. Es sollte sich daher vorbehalten werden, die Vertragsstrafe durch ein Amts- oder Landgericht überprüfen zu lassen.
Konkret rate ich zu folgendem:
1. Atmen Sie tief durch
2. Versuchen Sie herauszufinden, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung statt gefunden hat.
3. Informieren Sie sich über den Rechteinhaber und die abmahnende Kanzlei.
4. Es ist ferner ratsam zumindest ein Gespräch mit einem in der Materie kundigen Anwalt zu führen, um die Chancen und Risiken auszuloten. Gerne will ich Ihnen hier Rede und Antwort stehen. Ich vertrete bundesweit.
Sie erreichen mich unter 040 411 88 15 70 oder unter info@dr-wachs.de. Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.
Ihr Dr. Alexander Wachs

28.08.20101792 Mal gelesen
Die German Top 100 Single Charts werden momentan massiv abgemahnt. Das Problem daran ist, dass die Zusammenstellung von verschiedenen Interpreten mehrere Abmahnungen mit sich bringen kann. Die Folge sind im schlimmsten Falle diverse Abmahnungen und Forderungssummen in Höhe mehrerer tausend Euro.
In dem hier vorliegenden Fall mahnt die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Lieder für Bushido ab. Diese sind in dem Container der German Topp 100 Single Charts enthalten. In der Abmahung werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie 350 Euro Pauschalbetrag gefordert.