Ich empfehle Ihnen zunächst nach Erhalt der Abmahnung erst einmal in Ruhe durchzuatmen und sich zu informieren. In den von mir bearbeiteten Fällen hat sich herausgestellt, dass die geforderte Summe regelmäßig zu hoch ist. Gerade die Schadensersatzkosten sind angreifbar, wenn der Abgemahnte nur der Anschlussinhaber aber nicht der Verursacher ist.
Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht in der Form unterschrieben werden, wie sie von der abmahnenden Kanzlei beigefügt ist. Zum einen stellt diese regelmäßig ein Schuldanerkenntnis dar. Zum anderen ist nicht geklärt, ob die geforderte Vertragsstrafe nicht viel zu hoch ist. Es sollte sich daher vorbehalten werden, die Vertragsstrafe durch ein Amts- oder Landgericht überprüfen zu lassen.
Konkret rate ich zu folgendem:
1. Atmen Sie tief durch
2. Versuchen Sie herauszufinden, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung statt gefunden hat.
3. Informieren Sie sich über den Rechteinhaber und die abmahnende Kanzlei.
4. Es ist ferner ratsam zumindest ein Gespräch mit einem in der Materie kundigen Anwalt zu führen, um die Chancen und Risiken auszuloten. Gerne will ich Ihnen hier Rede und Antwort stehen. Ich vertrete bundesweit.
Sie erreichen mich unter 040 411 88 15 70 oder unter info@dr-wachs.de. Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.

02.07.2010734 Mal gelesen
Fantasy Filme, wie "Dragon - Die Drachentöter", sind nicht nur bei Science Fiction Fans beliebt. Schreckliche Kreaturen und wilde Kämpfe sollten sich jedoch auf den filmischen Teil beschränken. Doch auch in der Realität kann es zu rechtlichen Kämpfen und Schrecken führen. Dann, wenn eine Abmahnung im Briefkasten "landet". Momentan mahnen die Baumgarten Brandt Rechtsanwälte den Verdacht der Urheberrechtsverletzung an dem Film Dragon die Drachentöter ab. In der Abmahnung werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und 850,00 Euro Schadensersatz gefordert.