Abmahnung Nümann und Lang Rechtsanwälte - Siggi und Harry - Geburtstag - für Haschim Elobied und David Voght

Abmahnung Filesharing
18.06.2010620 Mal gelesen
Der Vorwurf, Dateien mittels Filesharing Programmen anzubieten, kann schwerwiegende Konsequenzen mit sich führen. Der Rechteinhaber kann drei Dinge von dem Abgemahnten fordern: Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Unterlassung der Urheberrechtsverletzung und Übernahme der in dieser Sache angefallenen Kosten. In dem hier vorliegenden Fall fordern die Nümann und Lang Rechtsanwälte im Auftrag der Herren Haschim Elobied und David Voght die Zahlung eines Betrages in Höhe von 590,00 Euro, sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.


Ich empfehle Ihnen zunächst nach Erhalt der Abmahnung erst einmal in Ruhe durchzuatmen und sich zu informieren. In den von mir bearbeiteten Fällen hat sich herausgestellt, dass die geforderte Summe regelmäßig zu hoch ist. Gerade die Schadensersatzkosten sind angreifbar, wenn der Abgemahnte nur der Anschlussinhaber aber nicht der Verursacher ist. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht in der Form unterschrieben werden, wie sie von der abmahnenden Kanzlei beigefügt ist. Zum einen stellt diese regelmäßig ein Schuldanerkenntnis dar. Zum anderen ist nicht geklärt, ob die geforderte Vertragsstrafe nicht viel zu hoch ist. Es sollte sich daher vorbehalten werden, die Vertragsstrafe durch ein Amts- oder Landgericht überprüfen zu lassen.


 

Konkret rate ich zu folgendem:
1. Atmen Sie tief durch
2. Versuchen Sie herauszufinden, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat.
3. Informieren Sie sich über den Rechteinhaber und die abmahnende Kanzlei.
4. Es ist ferner ratsam zumindest ein Gespräch mit einem in der Materie kundigen Anwalt zu führen, um die Chancen und Risiken auszuloten. Gerne will ich Ihnen hier Rede und Antwort stehen. Ich vertrete bundesweit.

 

 
 

Sie erreichen mich unter 040 411 88 15 70 oder unter info@dr-wachs.de. Für weiterführende

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