Abmahnung Rasch Rechtsanwälte - Jan Delay Wir Kinder vom Bahnhof Soul - für Universal Music GmbH

Abmahnung Filesharing
18.06.2010594 Mal gelesen
Aktuell versenden die Rasch Rechtsanwälte Abmahunungen wegen des Verdachts auf die unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen. Der Rechteinhaber ist die Unviversal Music GmbH. Die Forderung ist umfassend : Es wird gefordert, die Verfügbarmachung des Albums Jan Delay - Wir Kinder vom Bahnhof Soul - zu unterlassen. Außerdem soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Letzendlich hat der Abgemahnte auch die entstandenen Kosten zu tragen. In diesem Fall fordert die Kanzlei 1200,00 Euro.


Ich empfehle Ihnen zunächst nach Erhalt der Abmahnung erst einmal in Ruhe durchzuatmen und sich zu informieren. In den von mir bearbeiteten Fällen hat sich herausgestellt, dass die geforderte Summe regelmäßig zu hoch ist. Gerade die Schadensersatzkosten sind angreifbar, wenn der Abgemahnte nur der Anschlussinhaber aber nicht der Verursacher ist. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht in der Form unterschrieben werden, wie sie von der abmahnenden Kanzlei beigefügt ist. Zum einen stellt diese regelmäßig ein Schuldanerkenntnis dar. Zum anderen ist nicht geklärt, ob die geforderte Vertragsstrafe nicht viel zu hoch ist. Es sollte sich daher vorbehalten werden, die Vertragsstrafe durch ein Amts- oder Landgericht überprüfen zu lassen.


 

Konkret rate ich zu folgendem:


1. Atmen Sie tief durch
2. Versuchen Sie herauszufinden, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat.
3. Informieren Sie sich über den Rechteinhaber und die abmahnende Kanzlei.
4. Es ist ferner ratsam zumindest ein Gespräch mit einem in der Materie kundigen Anwalt zu führen, um die Chancen und Risiken auszuloten. Gerne will ich Ihnen hier Rede und Antwort stehen. Ich vertrete bundesweit.

 

 
 

Sie erreichen mich unter 040 411 88 15 70 oder unter info@dr-wachs.de. Für weiterführende

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