Der Rechteinhaber fordert in dem vorliegenden Fall eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Unterlassung des Anbieten in Tauschbörsen und Kostenerstattung. Sollte man diesem nach Abgabe der Unterlassungserklärung nicht nachkommen, so verpflichtet man sich 5001,00 Euro zu bezahlen. So fordern die Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg im Auftrag der Universal Music GmbH, 1200,00 Euro und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.
Ich empfehle Ihnen zunächst nach Erhalt der Abmahnung erst einmal in Ruhe durchzuatmen und sich zu informieren. In den von mir bearbeiteten Fällen hat sich herausgestellt, dass die geforderte Summe regelmäßig zu hoch ist. Gerade die Schadensersatzkosten sind angreifbar, wenn der Abgemahnte nur der Anschlussinhaber aber nicht der Verursacher ist. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht in der Form unterschrieben werden, wie sie von der abmahnenden Kanzlei beigefügt ist. Zum einen stellt diese regelmäßig ein Schuldanerkenntnis dar. Zum anderen ist nicht geklärt, ob die geforderte Vertragsstrafe nicht viel zu hoch ist. Es sollte sich daher vorbehalten werden, die Vertragsstrafe durch ein Amts- oder Landgericht überprüfen zu lassen.
Konkret rate ich zu folgendem:
1. Atmen Sie tief durch
2. Versuchen Sie herauszufinden, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat.
3. Informieren Sie sich über den Rechteinhaber und die abmahnende Kanzlei.
4. Es ist ferner ratsam zumindest ein Gespräch mit einem in der Materie kundigen Anwalt zu führen, um die Chancen und Risiken auszuloten. Gerne will ich Ihnen hier Rede und Antwort stehen. Ich vertrete bundesweit.
Sie erreichen mich unter 040 411 88 15 70 oder unter info@dr-wachs.de. Für weiterführende
Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.