Im Rahmen eines Beratungsmandats wurde bekannt, dass die Rechtsanwaltskanzlei Espey aus Bochum-Weitmar im Namen der Eisenstahl Ltd., Hochkampstr. 68, 45881 Gelsenkirchen Abmahnungen wegen Informationspflichtverletzungen versendet.
Reagiert man auf die Abmahnung nicht oder gibt eine unzureichende Unterlassungserklärung ab, dann kann der Abmahner unter Umständen eine einstweilige Verfügung erwirken. So geschah es auch hier. Mir liegt eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Bochum vom 20.04.2010 bezüglich Informationspflichtverletzungen im Auftrag der Eisenstahl Ltd. vor.
In der einstweiligen Verfügung wurde ein Gegenstandswert in Höhe von 14.000,00 € festgesetzt.
Ich empfehle Ihnen folgendes:
- Lassen Sie sich zunächst gar nicht anmerken, dass Sie die Abmahnung erhalten haben.
- Nehmen Sie zu den abmahnenden Anwälten keinen unmittelbaren Kontakt auf. Bereits ein Anruf könnte Kosten auslösen. Wenn Sie versuchen, sich mit dem Anwalt des Abmahners zu einigen, so könnte dies eine weitere Gebühr (Einigungsgebühr) auslösen.
- Notieren Sie sich die Ihnen gesetzte Frist, bzw. die gesetzten Fristen. Meist werden Sie aufgefordert, binnen einer Frist z.B. eine sogenannte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine weitere Frist wird häufig zur Auskunftserteilung, Schadensersatzzahlung, Kostenerstattung gesetzt.
- Lassen Sie sich beraten.
Hinweis:
Vorstehenden Hinweise und Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend dargestellt wird.
Weitere Informationen über aktuelle Abmahnungen erhalten Sie unter: http://www.abmahnberatung.de
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