Ich empfehle Ihnen zunächst nach Erhalt der Abmahnung erst einmal in Ruhe durchzuatmen und sich zu informieren. In den von mir bearbeiteten Fällen hat sich herausgestellt, dass die geforderte Summe regelmäßig zu hoch ist. Gerade die Schadensersatzkosten sind angreifbar, wenn der Abgemahnte nur der Anschlussinhaber aber nicht der Verursacher ist.
Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht in der Form unterschrieben werden, wie sie von der abmahnenden Kanzlei beigefügt ist. Zum einen stellt diese regelmäßig ein Schuldanerkenntnis dar. Zum anderen ist nicht geklärt, ob die geforderte Vertragsstrafe nicht viel zu hoch ist. Es sollte sich daher vorbehalten werden, die Vertragsstrafe durch ein Amts- oder Landgericht überprüfen zu lassen.
Konkret rate ich zu folgendem:
1. Atmen Sie tief durch
2. Versuchen Sie herauszufinden, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung statt gefunden hat.
3. Informieren Sie sich über den Rechteinhaber und die abmahnende Kanzlei
4. Es ist ferner ratsam zumindest ein Gespräch mit einem in der Materie kundigen Anwalt zu führen, um die Chancen und Risiken auszuloten. Gerne will ich Ihnen hier Rede und Antwort stehen. Ich vertrete bundesweit.
Sie erreichen mich unter 040 411 88 15 70 oder unter info@dr.wachs.de. Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.

01.05.20101282 Mal gelesen
Lady Gaga ist momentan der Star am Himmel der Popmusik. Millionen verkaufte Alben und ausverkaufte Konzertsäle begleiten das Leben dieser Künstlerin. Ob diese Lieder unrechtmässig verbreitet werden, lässt die Universal Music GmbH von Rasch Rechtsanwälte überprüfen. Das Resultat ist nicht selten eine Abmahnung, in der die Abgabe einer Unterlassungserklärung und der Zahlung eines Pauschaltbetrages in Höhe von 1200 Euro gefordert werden.