Abmahnung Herr Klaus-Lothar Kreißler, eBay-Mitgliedsname: kreissler24_de, www.kreissler24.de durch Rechtsanwalt Jungmann aus Luckau

Abmahnung Filesharing
02.03.20102656 Mal gelesen
Mir liegt eine Abmahnung des Herrn Klaus-Lothar Kreißler e.K., Luckauer Chaussee 31, 15936 Dahme, eBay Mitgliedsname: kreissler24_de, www.kreissler24.de durch Rechtsanwalt Raik Jungmann, Bahnhofstraße 9, 15926 Luckau vor. Abgemahnt wird ein angeblicher Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (fehlende Grundpreisangabe bei 5 Liter Motoröl). Es wird ein Gegenstandswert von 15.000 EUR zugrunde gelegt, mithin Gebühren in Höhe von 755,80 EUR netto gefordert.



Ich rate, sich wie folgt zu verhalten: Sie sollten die Abmahnung in jedem Falle ernst nehmen und sich mit dem Vorwurf auseinandersetzen. Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall. Gehen Sie aber auf die Forderungen des Abmahners auch nicht voreilig ein, ohne die Angelegenheit von einem Spezialisten geprüft zu haben.

Im Falle einer berechtigten Urheberrechtsverletzung stehen dem Rechteinhaber Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen Sie zu. Nicht selten werden hier überhöhte Forderungen gestellt oder jedenfalls auf den ersten Blick verlockende außergerichtliche Vergleichsvorschläge - wie auch hier - angeboten, um die Angelegenheit für Sie schnell und unkompliziert aus der Welt zu schaffen. Seien Sie skeptisch und lassen Sie die Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen.

Ich empfehle Ihnen folgendes:

  • Lassen Sie sich zunächst gar nicht anmerken, dass Sie die Abmahnung erhalten haben.

     
  • Nehmen Sie zu den abmahnenden Anwälten  keinen unmittelbaren Kontakt auf. Bereits ein Anruf könnte Kosten auslösen. Wenn Sie versuchen, sich mit dem Anwalt des Abmahners zu einigen, so könnte dies eine weitere Gebühr (Einigungsgebühr) auslösen.

     
  • Notieren Sie sich die Ihnen gesetzte Frist, bzw. die gesetzten Fristen. Meist werden Sie aufgefordert, binnen einer Frist z.B. eine sogenannte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine weitere Frist wird häufig zur Auskunftserteilung, Schadensersatzzahlung, Kostenerstattung gesetzt.

     
  • Lassen Sie sich beraten.


    Hinweis:
    Vorstehenden Hinweise und Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend dargestellt wird.



Weitere Informationen über aktuelle Abmahnungen erhalten Sie unter: http://www.abmahnberatung.de

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