Eine Vollmacht liegt nicht bei. Das Schreiben trägt eine eingescannte Unterschrift. Eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung, ein Vergleich und ein Beschluss des LG Düsseldorf vom 4.4.2006, Az.: 12 O 121/06 sind dem Schreiben beigefügt. Mit einem pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.200 EUR könnte die Sache beendet werden. Ich rate, sich wie folgt zu verhalten:
Sie sollten die Abmahnung in jedem Falle ernst nehmen und sich mit dem Vorwurf auseinandersetzen. Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall. Gehen Sie aber auf die Forderungen des Abmahners auch nicht voreilig ein, ohne die Angelegenheit von einem Spezialisten geprüft zu haben.
Im Falle einer berechtigten Urheberrechtsverletzung stehen dem Rechteinhaber Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen Sie zu. Nicht selten werden hier überhöhte Forderungen gestellt oder jedenfalls auf den ersten Blick verlockende außergerichtliche Vergleichsvorschläge - wie auch hier - angeboten, um die Angelegenheit für Sie schnell und unkompliziert aus der Welt zu schaffen. Seien Sie skeptisch und lassen Sie die Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen.
Ich empfehle Ihnen folgendes:
- Lassen Sie sich zunächst gar nicht anmerken, dass Sie die Abmahnung erhalten haben.
- Nehmen Sie zu den abmahnenden Anwälten keinen unmittelbaren Kontakt auf. Bereits ein Anruf könnte Kosten auslösen. Wenn Sie versuchen, sich mit dem Anwalt des Abmahners zu einigen, so könnte dies eine weitere Gebühr (Einigungsgebühr) auslösen.
- Notieren Sie sich die Ihnen gesetzte Frist, bzw. die gesetzten Fristen. Meist werden Sie aufgefordert, binnen einer Frist z.B. eine sogenannte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine weitere Frist wird häufig zur Auskunftserteilung, Schadensersatzzahlung, Kostenerstattung gesetzt.
- Lassen Sie sich beraten.
Hinweis:
Vorstehenden Hinweise und Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend dargestellt wird.
Rasch Abmahnung - Kanzlei Gerstel
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Wir beraten Betroffene, die unter anderem von den nachfolgenden Kanzleien eine Abmahnung oder Zahlungsaufforderung erhalten haben. Durch Anklicken des jeweiligen Links erhalten Sie nähere Informationen zu den einzelnen Kanzleien, Auftraggebern und Abmahnungen:
- Abmahnung Auffenberg (Stefan Auffenberg)
- Abmahnung APW Auffenberg Petzold Witte
- Abmahnung Baek Law
- Abmahnung Baumgarten Brandt
- Abmahnung Baumgärtner (Daniel Baumgärtner)
- Abmahnung Berners & Coll.
- Abmahnung Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe
- Abmahnung Bohry (Viktor Bohry)
- Abmahnung Braune & Partner
- Abmahnung C-S-R (Christoph Schmietenknop)
- Abmahnung Denecke von Haxthausen
- Abmahnung Diesselhorst von Lojewski
- Abmahnung Espey (Klaus Peter Espey)
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- Abmahnung JuS Schloms
- Abmahnung Knebel Kreutzberger Effler
- Abmahnung Kornmeier
- Abmahnung Kruse (Doreen Kruse)
- Zahlungsaufforderung KSP Seegers Frankenheim
- Abmahnung Lichtenstein Körner & Partner
- Abmahnung Lihl (Christopher Lihl)
- Abmahnung Lockowandt (Frank Lockowandt)
- Abmahnung Meier (Marcus Meier)
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