Abmahnung von Frau Claudia Morgen, eBay Mitgliedsname "deal4luck" durch Rechtsanwalt Volker Jacob

Abmahnung Filesharing
03.02.20102474 Mal gelesen
Mir liegt eine Abmahnung wegen angeblicher Informationspflichtverletzungen auf dem Onlinemarktplatz eBay von Herrn Rechtsanwalt Volker Jakob, Günteroder Str. 10, 35080 Bad Endbach im Namen von Frau Claudia Morgan, Möckerner Str. 5, 39114 Magdeburg vor. Frau Morgan handelt nach Angaben von Herrn Jakob unter dem Mitgliedsnamen "deal4luck" unter anderem mit Kleidung, Stofftieren, Haushaltsgeräten und Wohnaccessoires. Gerügt wird ein angeblich unvollständiges Widerrufsrecht (Fristbeginn, Wertersatzpflicht) und die Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Ein Gegenstandswert von 15.000 EUR wird zugrunde gelegt. Eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung mit Kostenübernahmeerklärung ist dem Schreiben beigefügt, welche keinesfalls vor anwaltlicher Prüfung unterzeichnet werden sollte. Ich rate, sich wie folgt zu verhalten:


 

Ich empfehle Ihnen, sich bei Erhalt einer Abmahnung wie folgt zu verhalten:

  • Lassen Sie sich zunächst gar nicht anmerken, dass Sie die Abmahnung erhalten haben. Es ist immer wieder zu beobachten, dass der Abgemahnte z.B. seinen Onlineshop offline schaltet (und dies gleich nachdem die Abmahnung per Fax eingegangen ist), oder seinen eBay-Shop schließt, sämtliche Artikel löscht etc. Sollte sich nämlich der Vorwurf der Abmahnung als unberechtigt herausstellen, dann haben Sie sich die ganze Arbeit umsonst gemacht.

     
  • Nehmen Sie zum Abmahner keinen unmittelbaren Kontakt auf.

    Der Abmahner ist der Rechtsinhaber selbst:
    Nicht immer muss die Abmahnung gleich von einem Anwalt stammen. Denkbar ist auch, dass Sie der Gegner zunächst selbst kontaktiert, um mit Ihnen eine außergerichtliche Lösung ohne die Einschaltung eines Anwaltes zu finden. Dies kommt eher selten vor. Die Erfahrung zeigt, dass sich Abmahner und Abgemahnter oftmals nicht selbst einigen können. Dies hat dann in den meisten Fällen zur Folge, dass sich der Abmahner an einen spezialisierten Rechtsanwalt wendet und dieser sodann meist weitere kostenauslösende Maßnahmen ergreift.

    Der Abmahner lässt über einen Rechtsanwalt abmahnen:
    Wurde die erhaltene Abmahnung von einem Anwalt ausgesprochen, dann sollten Sie auch zu diesem keinen unmittelbaren Kontakt aufnehmen. Bereits ein Anruf könnte Kosten auslösen. Wenn Sie versuchen, sich mit dem Anwalt des Abmahners zu einigen, so könnte dies eine weitere Gebühr (Einigungsgebühr) auslösen.

     
  • Notieren Sie sich die Ihnen gesetzte Frist, bzw. die gesetzten Fristen. Meist werden Sie aufgefordert, binnen einer Frist z.B. eine sogenannte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine weitere Frist wird häufig zur Auskunftserteilung, Schadensersatzzahlung, Kostenerstattung gesetzt.

     
  • Lassen Sie sich anwaltlich beraten.

    Hinweis
    Vorstehenden Hinweise und Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend dargestellt wird.


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