Abmahnung Ino Handel & Vertriebs GmbH Wuppertal – Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller

Abmahnung Filesharing
01.02.2010 1562 Mal gelesen
Auch wenn nur eine kurze Frist eingeräumt wird, unterschreiben Sie nicht ohne rechtliche Prüfung die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist. Lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine Abmahnung der Ino Handel & Vertriebs GmbH aus Wuppertal vor. Diese mahnt über die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg ab. In der Abmahnung wird darauf verwiesen, dass die Firma Ino Handel & Vertriebs GmbH insbesondere die Filme mit der Bezeichnung "Muschi Movie" vertreibt.

In der hier vorliegenden Abmahnung ging es um den Film "Porno Privat 12 ? So geil War ? Meine Ex ? 100 % Amateur-Videos". Dieser Film soll angeblich über das eDonkey 2000-Netzwerk angeboten worden sein. Der Verstoß stammt aus Oktober 2009.

Die in der Abmahnung zitierten Entscheidungen stellen die Rechtslage nur sehr einseitig dar. Zwar wird eine Vielzahl von Entscheidungen zitiert, beispielsweise der Landgerichte Hamburg und Leipzig und auch Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf und Hamburg, dies ändert aber nichts daran, dass viele Rechtsfragen rund um die Abmahnung noch umstritten sind.

Gefordert wird eine Pauschalzahlung in Höhe von 710,00 €. Es empfiehlt sich, die geforderte und der Abmahnung im Entwurf beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ohne rechtliche Prüfung zu unterzeichnen. Unter anderem ist zu überlegen, ob eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 € vertraglich vereinbart wird. Eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung gilt 30 Jahre. Hier ist aus unserer Sicht absolute Vorsicht geboten.

 
Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de und www.die-abmahnung.de .
 
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