Die Rechtsanwälte Denecke von Haxthausen haben eine neue Abmahnwelle gestartet und mahnen derzeit behauptete Rechtsverstöße in Internettauschbörsen ab. Die dafür geltend gemachte Forderung beträgt derzeit 480,00 EUR. Gerade wenn es sich aber um Liederzusammenstellungen (German Top 100, Bravo Hits usw) handelt, ist derzeit eine vermehrte Zunahme von Mehrfachabmahnungen zu beobachten.
Dabei kann es auch sein, dass eine weitere Abmahnung nicht von Denecke von Haxthausen sondern etwa von der Kanzlei Kornmeier und Partner oder auch der Kanzlei Schalast und Partner kommt. Es ist nach meiner Erfahrung unerheblich, ob die erste Abmahnung bezahlt wurde oder nicht. Digiprotect mahnt jede mögliche Rechtsverletzung unabhängig von einander ab. Es wäre wohl auch aufwändiger zu prüfen, ob eine Zahlung erfolgt ist, als gleich die nächsten Schreiben zu versenden.
Falls Sie sich informieren wollen, wie Sie das Risiko einer Folgeabmahnung verringern können oder sonstige Frage zu Abmahnungen haben, stehe ich gerne beratend zur Seite. Sie finden eine Vielzahl von Informationen unter www.dr-wachs.de