Die Kanzlei Rasch mahnt weiter Alben ab, die über Tauschbörsen heruntergeladen werden. Trotz aller Kritik werden die Forderungen weiterhin pauschal mit 1.200 EUR angesetzt, ohne zwischen Anwaltskosten und Schadensersatz zu differenzieren. Wie hoch die Anwaltskosten angesetzt werden und in welcher Höhe der Schadensersatz an den Rechtinhaber ausgezahlt wird, verbleibt weiterhin ein Mysterium.
Nachdem die Kanzlei Rasch allerdings derzeit vermehrt einstweilige Verfügungen am LG Köln erwirkt - Streitwert für ein Album 100.000,00 EUR - ist es weiterhin notwendig zeitnah und innerhalb der gesetzten Fristen zu reagieren.
Die Abmahnungen betreffen derzeit:
- Prodigy "Invaders must die"
- Lady Gaga "The fame"
- Christina Stürmer "In dieser Stadt"
- Peter Fox "Stadtaffe"
- Mando Diao "Give me fire"
- The Killers "Day and age"
- Ich und Ich "Vom selben Stern"
- Rosenstolz "Die Suche geht weiter"
Falls Sie eine entsprechende Abmahnung erhalten haben oder befürchten eine Abmahnung zu erhalten, stehe ich Ihnen gerne beratend zur Verfügung. Mehr Informationen unter www.dr-wachs.de