Die Kanzlei Lihl mahnt derzeit für die prokino den erfolgreichen Kinofilm "Slumdog Millionaire" ab. Die prokino ist in der letzten Zeit vermehrt aktiv gegen die Auswertung ihrer Rechte in Tauschbörsen vorzugehen. Es kann dahinstehen, ob Abmahnungen tatsächlich das richtige Mittel sind Rechtsverletzungen in Tauschbörsen zu begegnen. Wie bei allen Abmahnungen werden nicht die Rechtsverletzer ermittelt, sondern die Anschlussinhaber - regelmäßig die Eltern. Diese haben in vielen Fällen aber keine Kenntnis von den Rechtsverletzungen. Inwieweit eine Haftung hier in Frage kommt (Störerhaftung) ist in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt.
Die Kanzlei Lihl fordert neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung eine Zahlung von 250 EUR. Es ist Abgemahnten auf keinen Fall zu raten ohne anwaltliche Beratung die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Nicht übersehen werden darf, dass ein Verstoss gegen die Unterlassungserklärung eine hohe Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro auslöst. Auch sollte mit anwaltlicher Hilfe geprüft werden, ob die geforderten 250 EUR zu zahlen sind.
Es ist eine bedauerliche Entwicklung, dass die Filmindustrie nunmehr auch auf den Abmahnzug auftreten will.